Fall David M.: Haftbefehl für Schläger

Während eines Streits im und am Altstadt-Kiosk soll der 20-Jährige so heftig auf David M. eingeschlagen haben, dass er zu Boden stürzte und sich schwerste Kopfverletzungen zuzog.

Mönchengladbach. Im Todesfall David M. (21) gibt es eine erste Festnahme. Ein Richter erließ Haftbefehl gegen den Sohn (20) des Kiosk-Betreibers an der Waldhausener Straße. Keine Informationen gibt es zu Äußerungen aus der Familie von M., wonach sich der Beschuldigte vorerst nicht in U-Haft befindet. Ob er mit Auflagen auf freiem Fuß bleibt oder in U-Haft geht, darüber werde „bald“ entschieden.

Laut Staatsanwalt Stefan Lingens wird dem 20-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Das Strafmaß: mindestens drei Jahre, maximal 15 Jahre.

Während eines Streits im und am Altstadt-Kiosk am frühen Sonntagmorgen (22. Mai) soll der 20-Jährige so heftig auf David M. eingeschlagen haben, dass er zu Boden stürzte und sich schwerste Kopfverletzungen zuzog. Wenige Tage später starb der im Kongo geborene M.

Unter großer Anteilnahme wurde David M. am Freitag auf dem Hauptfriedhof beerdigt — danach kam es in der Altstadt, unweit des Kiosks, zwischen Polizei und Teilnehmer eines Trauerzuges zu heftigen Auseinandersetzungen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte den Haftbefehl bereits am vergangenen Mittwoch — ein Richter folgte dem dann am Montag.