Freispruch für Viersener aus Mangel an Beweisen

Spielhalle wurde im April überfallen.

Mönchengladbach. Am 24. April 2013 wurde an der Friedrich-Ebert-Straße kurz vor Mitternacht eine Spielhalle von einem Mann überfallen. Der vermummte Räuber drohte mit einer Pistole und rief: „Geld her, oder ich stech dich ab“. Mit einer Beute von 600 Euro verschwand er.

Am Dienstag musste ein Viersener (22) vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten schweren Raub vor. Der 22-Jährige soll der Mann gewesen sein, der die Spielhalle vor fast zwei Jahren überfallen hat. Er leugnete den Vorwurf.

Den jungen Mann hatte hauptsächlich eine DNA-Spur in Wollhandschuhen auf die Anklagebank gebracht. Im Gerichtssaal erinnerte sich der 22-Jährige, wie er die Tatnacht tatsächlich verbracht habe.

Er sei damals in der Nähe der Spielhalle unterwegs gewesen. Er habe hinter einem Baum gestanden und zwei Jungen beobachtet, die wegliefen. „Da brannte es, und ich war neugierig“, so der Angeklagte. „Ich habe die angekokelten Blätter durchwühlt und mir dabei die Handschuhe angezogen.“ Eine biologische Sachverständige hatte in den liegengelassenen Handschuhen die DNA-Spur des Angeklagten entdeckt.

Dann erinnerte sich eine 23-jährige Spielhallen-Aufsicht, wie ihr in jener Nacht der vermummte Räuber eine Pistole an den Kopf gehalten hatte. Sie habe den Mann vom Überfall kleiner in Erinnerung. Tatsächlich war der Angeklagte größer als die Zeugin. Aus Mangel an Beweisen wurde der Angeklagte freigesprochen.