Fünfstelliger Betrag ergaunert

Mehr Betroffene wollen Holger B. wegen Spendenbetrugs anzeigen.

Die 15 000 Euro, die Holger B. angeblich für die Behandlung seiner todkranken Tochter brauchte, waren wahrscheinlich längst zusammengekommen. Und dennoch sammelte er noch weiter Geld ein. Die Polizei sprach am Freitag von einem „deutlichen, fünfstelligen Betrag“, der gespendet worden sei. Zumindest sei so viel bis jetzt bekannt geworden.

Es könnte eine noch größere Summe werden. Denn immer noch gehen Anzeigen von Spendern bei der Polizei ein, die sich von Holger B. betrogen fühlen. Alle waren vom Schicksal der kleinen Amelie berührt, die angeblich an einer besonderen Form von Leukämie litt. Sie alle gaben Geld, damit das Kind behandelt werden kann. Dass die Vierjährige, die Holger B. im Internet zeigte, kerngesund ist, ahnte niemand.

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen Holger B. wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Denn der 41-Jährige hat zwar eine Tochter namens Amelie, aber die wohnt bei ihrer Mutter in einer anderen Stadt und war nie ernsthaft krank. Dass der Vater, der sich nie um die Tochter gekümmert haben soll, zu Spenden i aufrief, hatte die Ex-Lebensgefährtin und Mutter erst durch Redakteure der Sat.1-Sendung „Akte“ erfahren.

Polizei

Schon vorher soll Holger B. wegen Betrügereien aufgefallen sein. Ein ehemaliger Arbeitgeber berichtete, dass der heute 41-Jährige statt der aufgetragenen Arbeiten bezahlte Privatjobs erledigt und im Namen der Firma Material für sich bestellt habe. Dies habe letztlich zum Rauswurf geführt. Um der angeblich kranken Amelie zu helfen, waren in Geschäften und Lokalen Sparschweine aufgestellt worden, es gab Benefizveranstaltungen, Kindertrödelmärkte zu ihren Gunsten und vieles mehr. Häufig soll sich Holger B. mehrfach erkundigt haben, wie viel Geld zusammengekommen sei, berichten Spendensammler, die sich betrogen fühlen. Jetzt drohe er ihnen mit rechtlichen Schritten.

Bereits im November 2017 war bei der Polizei eine Anzeige gegen Holger B. eingegangen. Doch die Ermittlungen wurden eingestellt, weil „der 41-Jährige entsprechende Belege erbrachte, die augenscheinlich zunächst die Richtigkeit seiner Angaben bestätigten“, teilte die Polizei am Freitag nochmals mit. Jetzt steht für sie fest: „Der Mann hatte den Verfolgungsbehörden keine echten Belege sondern Fälschungen vorgelegt, um diese zu täuschen.“ Was und ob überhaupt etwas bei der Wohnungsdurchsuchung an Beweismitteln gefunden gefunden wurde, will die Polizei noch nicht bekanntgeben.