Schlägerei: Fan muss Geldstrafe zahlen
Ein 27-Jähriger musste sich wegen Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten.
Die Auseinandersetzung zwischen Fußballfans nach einem Bundesliga-Spiel im Borussiapark hatte am Donnerstag ein Bachspiel vor dem Landgericht. Der Richter stellte das Verfahren gegen einen 27-Jährigen gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung ein.
Der Streit soll sich im April 2017 zugetragen haben. Damals verlor Borussia Mönchengladbach gegen die Dortmunder Mannschaft. Beim Verlassen des Stadions auf dem Weg zum Parkplatz sei die Gruppe um Kevin L. an der Nordkurve vorbeigegangen, in der die Gladbacher Fans stehen. „Wir waren euphorisch nach dem Sieg und haben Fanlieder gesungen“, so der Angeklagte. Seiner Darstellung nach habe jemand aus einer Gruppe hinter seiner irgendetwas gefragt, was er nicht verstanden habe. Daher habe er nachgefragt, ob derjenige es wiederholen könne. Nach mehrmaligem Nachfragen des Richters gab er zu, die Frage doch beim ersten Mal verstanden zu haben.
Richter
Es habe sich um eine Beleidigung in der Art gehandelt, ob es seine Hose auch für Männer gebe. Er habe dann wiederum gefragt, ob sie ein Problem damit hätten, verloren zu haben. Daraufhin sei er von einem aus der Gruppe geschubst worden, ein Handballen habe dabei sein Gesicht gestreift. Er sei ein paar Schritte zurück getaumelt, habe sich wehren wollen, jedoch keinen Kopfstoß abgegeben. Schließlich habe ein Freund beide zurückgehalten. Inzwischen sei auch ein Polizist dazu gekommen und habe die Gruppen getrennt.
Ein Zeuge widersprach dieser Aussage. Nach Austausch eines Wortgefechts zwischen den Gruppen habe es ein Gerangel gegeben. Er selbst habe sich aus dem Streit herausgehalten. Daraufhin sei der Angeklagte auf ihn zugekommen und habe gefragt, ob er ein Problem habe. Er habe etwas Ähnliches geantwortet, worauf der Angeklagte ihn mit einem Kopfstoß und dann mit einem Schlag verletzte, dabei sei seine Brille auf den Boden geflogen. Er habe noch versucht sich zu wehren, aber es sei alles in Sekunden passiert. Danach sei der Angeklagte in Richtung des Nordkurven-Ausgangs gelaufen, und er zunächst hinterher. Dann seien aber auch schon Polizisten gekommen.
Der Richter hielt ihnen vor: „Niemand in den beiden Gruppen hat sich deeskalierend verhalten.“ So sei es bewusst provokant, Fanlieder vor der gegnerischen Mannschaft zu singen. Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung stellte der Richter das Verfahren gegen Zahlung der Strafe ein.