Als die Streife den 49-Jährigen überprüfte, blieb es nicht bei dem Hinweis darauf, dass diese Art der Fortbewegung verboten ist. Denn wie sich herausstellte, war der Mann auch noch betrunken.
Ein Alkoholtest ergab einen Blutalkohol-Wert von 1,76 Promille. Der Mann räumte ein, bei einer Geburtstagsfeier ein paar Bier getrunken zu haben. Anschließend habe er den Kindern einen Gefallen tun wollen. Dem 49-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Er muss mit einer Strafanzeige rechnen.