Gericht ordnet psychiatrische Behandlung an
Der Verurteilte griff im Oktober 2015 seinen Bruder mit einem Messer an.
Wegen Bedrohung, Sachbeschädigung und Beleidigung musste sich gestern ein Mönchengladbacher (21) vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Allerdings stand bereits zu Prozessbeginn fest, dass der junge Mann die Straftaten während einer Psychose, also im Zustand der Schuldunfähigkeit, begangen hat. Laut Anklage soll der 21-Jährige am 2. Oktober 2015 seinen Bruder mit einem Messer in der Hand vom Minto bis zum Hauptbahnhof verfolgt, ihn dort zu Boden gebracht und das Messer an den Hals gehalten haben. Dazu erklärte er gestern: „Ich wollte nur auf ihn eintreten, ihm keinesfalls das Messer an den Hals halten.“
Der 18-jährige Bruder wollte nur aussagen, wenn der Beschuldigte aus dem Gerichtssaal entfernt wird. So geschah es. Danach schilderte der 18-Jährige: „Der Bruder kam mir damals auf der Hindenburgstraße entgegen und hat mir mit dem Messer gedroht.“ Das habe der Ältere aus Eifersucht getan, weil der Vater ihn bevorzugt habe, so der 18-Jährige. „Der ist doch krank im Kopf. Als er noch Drogen nahm, war er noch schlimmer“, erinnerte sich der Jüngere. Den zweiten Vorwurf der Anklage gab der Gladbacher teilweise zu. So habe er am 4. Oktober 2015 ein Fenster seiner Wohnung an der Gasthausstraße eingeschlagen, weil er wütend auf die Nachbarn gewesen sei. Als die Polizei eintraf, habe er sie mit einem Messer empfangen. Außerdem soll er sie beschimpft haben. In einem Garten fanden die Beamten Teile eines Molotowcocktails. „Ja, den habe ich in meiner Wohnung gebaut, hatte damit nichts vor und habe damit auch nichts gemacht“, gab der 21-Jährige zu. Der Gladbacher leide unter einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Es bestehe Wiederholungsgefahr, erklärte der Gutachter. Am Ende beschloss das Gericht die Unterbringung des 21-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.