Gericht: Verteidiger hat Schuh-Fragen

Weitere Zeugen in Prozess um Angriff auf Polizisten.

Mönchengladbach. Im Verfahren gegen einen 21-Jährigen, der am 28. August vergangenen Jahres den Polizisten Michael Frehn durch einen Tritt ins Gesicht schwer verletzt haben soll, hat das Landgericht Mönchengladbach am Mittwoch weitere Zeugen vernommen. Dabei wurde zu einem zentralen Punkt, ob der Angeklagte bei diesem Tritt in Kung-Fu-Manier Schuhe trug oder nicht.

Verteidiger Mario Prigge hatte bereits am letzten Verhandlungstag darauf bestanden, dass ein DNA-Gutachten zu Schuhen und Strümpfen des Angeklagten, das im September in Auftrag gegeben worden war, auf jeden Fall in das Verfahren eingeführt werden solle. Das Gutachten war aber noch nicht fertig, lediglich an den Strümpfen sei bislang einwandfrei die DNA des Opfers festgestellt worden, hatte Staatsanwältin Carola Guddat berichtet.

Für den Verteidiger geht es immer wieder um die Frage: Hat S. bei seiner Tat Schuhe getragen — wie es in der Anklage steht — oder nicht? In der vergangenen Woche hatte bereits ein Polizist ausgesagt, er erinnere sich an Sneakers oder einen turnschuh-ähnlichen Schuh, nicht an die Farbe. Am Mittwoch sprach ein Kollege von „dunklen Schuhen“.

Als Entlastungszeugin trat die Freundin des Angeklagten — seine erste große Liebe, wie er dem Gericht in seinem Lebenslauf erzählt hatte — auf. Ihr Freund sei ohne Schuhe, nur auf Strümpfen, aus dem Fenster gesprungen, sagte sie. Die Schuhe habe sie ihm hinterher getragen und später den Beamten übergeben.

Ebenfalls am Mittwoch geladen war der Mann, der die Polizei-Aktion ausgelöst haben soll. Ursprünglich hatten die Beamten nach einem Einbruch in den Kaiser’s-Markt in Odenkirchen die Umgebung nach möglichen Verdächtigen oder Zeugen abgesucht. Sch. war aufgefallen und laut Polizei sofort ausfallend geworden. Es habe dreier Beamter bedurft, um ihn am Boden zu halten, weil er sich so sehr gewehrt habe. Im weiteren Verlauf soll dann der jetzt angeklagte S. den Polizeibeamten Frehn angegriffen haben. Sch. ist inzwischen wegen seines Widerstandes rechtskräftig vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.