Giesenkirchener SPD will die L 19 stoppen
Die Sozialdemokraten halten die Ortsumgehung Ruckes für die bessere Lösung.
Mönchengladbach. "Wir wollen die L31 von Neersbroich im Rücken des Industriegebiets an der Erftstraße vorbei bis zur B230 bei Schelsen", fasst Ratsherr Horst-Peter Vennen von der Giesenkirchener SPD die Position seiner Partei zusammen.
Es geht einmal mehr um das Endlosthema L 19. Die L 19, die nach heutiger Gesetzeslage von den Landesplanern skizziert wird, verläuft auf der gleichen Trasse, die früher für die A 44 vorgesehen war. Sie touchiert Odenkirchen an der Kamphausener Höhe, kreuzt die Giesenkirchener Straße, läuft an Schloss Rheydt vorbei bis auf Korschenbroicher Gebiet. Diese Trassenführung lehnt die SPD Giesenkirchen vehement ab.
"Wir wollen keine A 44 durch die Hintertür", betont Vennen, der auch SPD-Sprecher im Planungs- und Bauausschuss und ehemaliger Bezirksvorsteher von Giesenkirchen ist. "Die Argumente, die gegen die A 44 sprechen, sprechen auch gegen die L 19."
Für die SPD wäre die L 31 die bessere Lösung. Sie stellt die Verlängerung der in Korschenbroich bereits fertig gestellten L 31 dar und wird häufig als Ortsumgehung Ruckes bezeichnet. "Sie wäre die preiswerteste Lösung, da sie nicht durch das moorige Niersgebiet verläuft", erklärt Vennen.
Zusätzlicher Vorteil: Gewerbegebiete im Rücken der Erftstraßen-Anlieger würden durch die neue L 31-Trasse erschlossen. Nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten würde die L31 gegenüber von Schelsen auf der B230 enden.
Die Herstellung einer Verbindung zur A 44 am Kreuz Holz wäre wohl nötig, wird von den Odenkirchener Genossen aber nicht gewünscht, da sie zu nahe an der Kamphausener Höhe vorbeiführen würde. Deshalb legt sich die SPD nur auf die Trasse zwischen Neersbroich und Schelsen fest. "Wir wollen die L 19 verhindern", sagt Vennen mit Blick auf die Kommunalwahl.
"Sollten die Mehrheitsverhältnisse sich ändern, würden wir einen Ratsbeschluss erwirken, der die Planung stoppt." Das allein würde aber nicht genügen, denn die Grundlage für die Arbeit der Landesplaner ist ein Landesgesetz.