Gladbach und Viersen schließen sich Kuttenverbot für Rockergruppen an
Mönchengladbach/Viersen. Die Staatsanwaltschaft und Polizei Mönchengladbach schließen sich dem "Kuttenverbot" für die "Hells Angels" und "Bandidos" und damit der Rechtsauffassung des OLG Hamburg an.
Den Rockern solle keinerlei Möglichkeit eingeräumt werden, sich im Zuständigkeitsbereich mit einer Machtdemonstration in der Öffentlichkeit zu präsentieren, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Da es bereits in der Vergangenheit entsprechende Auftritte der beiden Rockergruppierungen gegeben hat, werde die Polizei diese Verbotsverfügung mit aller Konsequenz umsetzen, heißt es in der Erklärung. Auch das versuchte Tötungsdelikt am 21. Januar 2012 in der Mönchengladbacher Altstadt - das die Einrichtung der Mordkommission "Kutte" nach sich zog - hatte Einfluss auf die Entscheidung.
Auch die Polizei Viersen will dieses Verbot für Abzeichen der "Hells Angels" sowie analog auch der "Bandidos" und "Chicanos" durchsetzen und bei Zuwiderhandlungen konsequent einschreiten und entsprechende Strafanzeigen vorlegen.