Gladbacher Drogendealer zu Haftstrafen verurteilt
Der mutmaßliche Kopf der Bande soll für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Mönchengladbach. Nach wochenlangem Prozess hat das Landgericht jetzt die Urteile verkündet. Laut Anklage sollen die drei Mönchengladbacher, 23 und 36 Jahre alt, von Anfang Dezember 2014 bis Februar 2015 in mehreren Fällen mit Amphetaminen und Marihuana bandenmäßig Handel betrieben haben. Der Anklagevertreter warf dem Trio vor, in den Niederlanden und im Bereich Viersen jeweils bis zu zwei Kilogramm Marihuana und bis zu fünf Kilogramm Amphetamin besorgt zu haben.
Den 36 Jahre alten Angeklagten schicken die Richter wegen bandenmäßigen Drogenhandels in fünf Fällen für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Außerdem ordneten sie die Unterbringung des Gladbachers in einer Entzugsklinik an. Einen 23-jährigen Mann verurteilte die Erste Strafkammer wegen des gleichen Delikts zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Auch er wird in einer Klinik untergebracht.
Ein dritter Angeklagter, ebenfalls 23 Jahre alt, kam wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe davon. Der Gehilfe muss die Strafe nicht verbüßen. Sie wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der 23-Jährige ist im Gegensatz zu den Mittätern kaum vorbelastet. Im Prozess zeigte sich bald, dass der Gladbacher von den beiden Mitangeklagten offenbar als williger Helfer benutzt wurde.
Der Prozess hatte zunächst einend zähen Verlauf genommen. Zu Prozessbeginn hatten sich die Angeklagten lediglich bereiterklärt, zur Person auszusagen.
Die Ergebnisse von polizeilichen Durchsuchungen in den Wohnungen der Angeklagten hatte der Vorsitzende der Ersten Strafkammer im Gerichtssaal bekanntgegeben. So hatten Drogenfahnder am Ende noch zwei Kilogramm Marihuana und zweieinhalb Kilogramm Amphetamine entdeckt. Nach der Urteilsverkündung erklärten die beiden 23 Jahre alten Angeklagten sinngemäß: „Wir akzeptieren die Strafen“. Dagegen reagierte der 36-Jährige auf die Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren schweigend.