Gutachter: Unfallfahrer ist nicht schuldunfähig

Ein Mann muss sich wegen ganzer Reihe von Verkehrsdelikten verantworten.

Wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht muss sich ein Mönchengladbacher (56) seit gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Im Mai 2012 fiel der Angeklagte, der vom psychiatrischen Sachverständigen als chronischer Trinker bezeichnet wurde, in Mönchengladbach mit mehreren Verkehrsdelikten auf. Blutproben ergaben Promille-Werte von 2,1 bis 3,7. Kein Wunder, dass sich der Angeklagte, der zahlreiche Entgiftungen und Entwöhnungstherapien hinter sich hat, im Gerichtssaal an Details der Fälle, in denen er angeklagt ist, nicht mehr erinnern konnte.

Besonders aufgefallen war der Winkelner im Mai 2012 beim Dorffest. Mit hohem Tempo war der offenbar betrunkene Angeklagte vor seinem Haus beim Rückwärtsfahren in ein anderes Fahrzeug geprallt. Der Angeklagte war nach dem Unfall offensichtlich nicht bereit, auszusteigen und wollte unbedingt weiterfahren. Das verhinderten andere Bewohner letztlich, indem sie den Autoschlüssel des 56-Jährigen an sich nahmen. Dieser stolperte schwankend durch seine Haustür. Das Auto ließ er mitten auf der Straße stehen, erinnerten sich Zeugen.

Ein 33-Jähriger berichtete von einer Begegnung mit dem Angeklagten an der Roermonder Straße. Als der 33-Jährige sich Zigaretten in der Tankstelle besorgte, hielt neben seinem Pkw der Angeklagte mit seinem Cabriolet. Kurz danach bemerkte der Zeuge den frischen Schaden an seinem Pkw. Ein Video der Überwachungskamera zeigte, dass der Angeklagte den Schaden verursacht hatte und davongefahren war.

Gestern bezeichnete ein psychiatrischer Sachverständiger die Verkehrsstraftaten des Angeklagten als Hangtaten. Alkohol habe der Mann bereits als 15-Jähriger getrunken. Als betrunkener Autofahrer sei der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, aber nicht schuldunfähig gewesen, denn er habe sein Fahrzeug noch einigermaßen steuern können, so der Gutachter. Der Prozess wird fortgesetzt.