Haft nach Überfall auf alten Schulfreund

Im Prozess gegen einen 24- und einen 23-Jährigen fällte das Landgericht gestern das Urteil.

Mönchengladbach. Im Prozess um den gemeinschaftlichen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen den 24-jährigen K. und den 23-jährigen A. ist gestern ein Urteil gefallen. Beide sollen einen Mönchengladbacher schwer verletzt und ausgeraubt haben (die WZ berichtete).

In den Morgenstunden des 21. Januars hat sich der Angeklagte A. mit einem alten Schulfreund in einer Gaststätte getroffen. Auch K. war dort. Als der ehemalige Schulfreund A.s die Kneipe verließ, folgten ihm beide bis zu seiner Wohnung. Dort soll K. ihn mit einem Faustschlag nieder gestreckt haben. Die Angeklagten fesselten den Mann, raubten ihn zunächst aus, traten auf ihn ein und verletzten ihn mit einem Messer. Als K. die Wohnung verließ, soll A. versucht haben ihn zu vergewaltigen. Das Opfer konnte fliehen.

K. ist gestern wegen schweren Raubs und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe.

Auf das Konto von A. gehen außer schwerem Raub in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung sowie versuchte schwere Vergewaltigung (aus dem oben beschriebenen Fall) zwei weitere Fälle von schwerer Körperverletzung.

Der 23-Jährige soll am 2. Januar seine schwangere Freundin mit einem Gürtel krankenhausreif geschlagen haben, weil er dachte, sie sei ihm fremd gegangen. Nachdem die Frau das Krankenhaus aufgesucht hatte, soll A. erneut auf sie eingeschlagen haben — mit der flachen Hand und mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer erlitt erhebliche Schmerzen und trug zahlreiche Hämatome davon.

A. bekam eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre und sechs Monate Haft und die Verteidigung höchstens sechs Jahre und Unterbringung in einer Entzugsklinik gefordert. jn