Haftstrafe: Gladbacher besaß Kriegswaffen

Zwei Männer wurden wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht verurteilt.

Das Mönchengladbacher Landgericht hat zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Besitzes von Kriegswaffen zu Haftstrafen verurteilt. Bei einem wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte Dietmar F. aus Krefeld arbeitet seit fast 20 Jahren als kaufmännischer Angestellter im selben Unternehmen. Doch er pflegt eine ungewöhnliche Sammelleidenschaft: Als seine Dachgeschosswohnung am 21. März durchsucht wurde, stellte die Polizei zwei Präzisionsgewehre, ein Repetiergewehr, eine Armbrust, ein Bajonett, zwei Schalldämpfer, einen Morgenstern und rund 2800 Schuss scharfe Munition sicher.

Ein Gutachten des Landeskriminalamtes ergab, dass es sich bei den Präzisionsgewehren um Schusswaffen handelt, die als halbautomatische Selbstladegewehre nach dem 2. September 1945 von der jugoslawischen Armee zur Kriegsführung eingesetzt wurden. Sie fallen somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Den Hinweis, dass sich diese Kriegswaffen bei Dietmar F. befanden, hatte die Polizei vom zweiten Angeklagten, Joachim B. aus Mönchengladbach, erhalten. Bei gelegentlichen Treffen sollen sich die Männer über Waffen und Scharfschützengewehre unterhalten haben. Joachim B. habe ihn dann gefragt, so Dietmar F. während der Verhandlung, ob er Interesse an so einer Waffe habe. Und als er das bejaht habe, habe Joachim B. ihm ein Präzisionsgewehr zum Kauf angeboten. Das zweite Präzisionsgewehr habe Dietmar F. für seinen Bekannten nur aufbewahrt, weil dieser noch keinen geeigneten Lagerungsort gefunden hatte.

Joachim B. war bereits in vorherigen Verfahren wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Geldnot habe zu seiner kriminellen Laufbahn geführt, sagte er. Ein Grund: Der studierte Chemiker war vom Rhein-Kreis Neuss wegen Lagerung von Chemikalien zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet worden.

Durch den Verstoß gegen das Waffengesetz wurde die bereits vorhandene Haftstrafe gegen Joachim B. nun auf vier Jahre und neun Monate verlängert. Dietmar F. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, diese wurde zur Bewährung (vier Jahre) ausgesetzt. Außerdem soll er 7500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen.