Haftstrafe: Stiefvater hat Elfjährigen missbraucht
Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs war ein Mönchengladbacher (44) vom Landgericht bereits im Januar 2014 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Doch der 44-Jährige hatte Revision eingelegt.
Und der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Der Angeklagte, der sich sechsmal an dem zur jeweiligen Tatzeit zwischen elf und 13 Jahre alten Stiefsohn sexuell vergangen haben soll, machte gestern keine Angaben.
„Das tut mir alles leid. Ich möchte, dass es jetzt zu Ende geht“, war sinngemäß alles, was der 44-jährige frühere Lkw-Fahrer gestern von sich gab. Nach Verlesung des Urteils von 2014 war schnell klar, dass sich der Angeklagte insgesamt sechsmal massiv an dem Stiefsohn vergangen hat. Daran gab es vom BGH auch keinen Zweifel. Das Opfer hatte sich aber im ersten Prozess an weitere Übergriffe erinnert, ohne diese konkretisieren zu können. Diesen Teil des Urteils hatte der BGH gerügt. Deshalb musste der Stiefsohn noch einmal aussagen. Doch der jetzt 21-Jährige, der inzwischen nach dem Abitur eine kaufmännische Ausbildung macht, bedauerte gestern: „Der Ablauf war immer der gleiche. Aber Konkretes weiß ich nicht“. Eines wusste der junge Mann aber genau: „Ich habe das nicht gewollt“. Er habe damals die Familie verlassen. Die Mutter, mit der er keinen Kontakt mehr hat, sei bei dem Stiefvater geblieben. „Ich bin jetzt allein, hab’ nur noch die Großeltern. So früh wollte ich nicht auf eigenen Füßen stehen“, sagte der junge Mann niedergeschlagen. Seitdem leide er an Schlafstörungen und Alpträumen.
Im Gerichtssaal wurde auch bekannt, dass der Angeklagte bereits wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Am Ende blieb es dabei: Der Angeklagte muss wegen sechsfachen schweren sexuellen Missbrauchs für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Er sagte danach nichts mehr.