Heimat-Urlaub ohne Streit mit den Nachbarn

B wie Balkon: Was ist erlaubt, was sollte man vermeiden?

Es muss nicht immer Mallorca, Ibiza oder Kreta sein. Manchmal kann ein Urlaub auf Balkonien ebenso erholsam werden wie einer am Strand.

Doch auch auf dem heimischen Balkon ist nicht alles erlaubt. Rudolf Dahmen, in Mönchengladbach Fachanwalt für Miet- und Wohnungsrecht, weiß, wie man einen Rechtsstreit mit den Nachbarn vermeidet: "Grundsätzlich muss man sich auf Balkons, Terrassen und in Gärten an die allgemeinen Ruhezeiten halten. Nach 22 Uhr und mittags sollte man Musik oder Rasenmäher-Lärm vermeiden", erklärt er. Wenn ein Fest anstehe, solle man die Nachbarn schon Tage vorher darüber informieren, so sein Rat.

Grillen löse häufig einen Streit am Gartenzaun aus. "Gerade auf dem Balkon ist es besser, Elektrogrills zu benutzen, das qualmt nicht so wie ein Holzkohlegrill und die Brandgefahr ist geringer", sagt Dahmen. Wie oft man Würstchen und Fleisch brutzeln darf, sei nicht festgelegt. "Wenn tägliche Grillabende die Nachbarn stören, sollte man darauf verzichten, um Streit zu vermeiden."

Pflanzen- und Blumenkästen machen zwar jeden Balkon schöner, sind den Nachbarn aber oft ein Dorn im Auge. "Und zwar dann, wenn zum Beispiel Tränk-Wasser auf ihren Balkon unten drunter tropft", erklärt Dahmen.

Wenn es doch zu Ärger mit den Nachbarn kommt, ist ein Schiedsmann die erste Anlaufstelle. Er hilft, den Streit zu klären. Wenn das nicht funktioniert, geht es vors Zivilgericht.

Dahmens Tipp für den Sommer-Frieden: "Man sollte sich nicht an Kleinigkeiten wie klimpernden Windlichtern oder laufenden Radios stören."