Hells Angels verkaufen Fanartikel in Rheydt
Rechtlich ist das erlaubt, solange keine Abzeichen verbotener Ortsgruppen angeboten werden.
Ein großes Schaufenster, darauf der Schriftzug „Support 81 MG City“ in großen roten Lettern — so präsentiert sich der neue Hells-Angels-Fanshop in Rheydt. Zur Eröffnung an der Hauptstraße kamen gestern Nachmittag rund 20 Anhänger der Rocker-Gruppierung. Ab sofort sollen dort Mode-Artikel für Männer, Frauen und Kinder über die Ladentheke gehen. Neben einem halben Dutzend Überwachungskameras ist der etwa 35 Quadratmeter große Verkaufsraum mit prall gefüllten Regalen und einer kleinen Theke ausgestattet. Kapuzenpullover, Jeans- und Stoffhosen, aber auch Schmuckanhänger sowie Armbänder finden sich in den Vitrinen und an den Kleiderständern.
Ramin Yektaparast, Inhaber des Geschäfts
Inhaber Ramin Yektaparast betont, dass seine Ware nichts mit der traditionellen Kleidung der Rocker zu tun habe. „Es ist keine Hells-Angels-Kleidung“, sagt er. „Es handelt sich nur um Supporter-Artikel. Diese Sachen sind für alle, die mit uns sympathisieren oder die Kollektion schön finden.“ Die Nachfrage sei sehr groß, nicht nur bei Männern. „Wir haben Kollektionen für alle Altersklassen, sogar für Kinder“, sagt der 27-jährige Rocker. Ein Online-Shop werde bald folgen.
Der Shop eröffnete in den ehemaligen Räumen eines Geschäfts, in dem bis zum Ende des vergangenen Jahres Nahrungsergänzungsmittel für Kraftsportler verkauft wurden. Der damalige Betreiber des Geschäftes soll Mitglied der Hells Angels gewesen sein. Anfang August 2015 wurde das Geschäft von einem bislang Unbekannten beschossen. Verletzt wurde damals niemand. Ramin Yektaparast hat jedoch keine Sorge, dass sich ähnliche Vorfälle in seinem Geschäft wiederholen.
Nicht jeder begrüßt die Ansiedlung eines solchen Geschäfts mitten in Rheydt. Juristisch betrachtet jedoch spricht nichts dagegen, dass die Hells Angels einen solchen Shop eröffnen, sagt Florian Albrecht. Der 38-Jährige ist Rechtsanwalt und Kriminologe. Er forscht seit vielen Jahren zur Rockerkriminalität.
Hells Angels gelten juristisch nicht als kriminelle Vereinigung. „Solange der Ortsverein bzw. seine Mitglieder nicht nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch verurteilt worden ist, gilt er nicht als kriminelle Vereinigung“, erklärt Albrecht. Einige Ortsvereine wurden zwar nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes verboten. Das diente jedoch immer der Gefahrenabwehr.
Albrecht erklärt das so: „Wenn ich mit einer Axt herumlaufe, stelle ich vielleicht eine Gefahr dar. Töte ich jemanden mit dieser Axt, bin ich kriminell.“ Das Verbot der Ortsgruppen habe demnach immer dem Zweck gedient, eine Gefahr abzuwenden, zum Beispiel wenn Straftaten von Vereinsmitgliedern bekannt wurden, an denen aber nicht zwingend die gesamte Vereinigung mitwirken muss.
Auch die Rockerbewegungen sind an sich nicht verboten. „Generell ist es jedem Bundesbürger erlaubt, sich als Gruppe zusammenzuschließen und ein Gewerbe zu eröffnen — selbst ein Bordell wäre in Ordnung“, sagt der Jurist.
Einzige Beschränkung für einen Shop, wie er in Rheydt eröffnet wurde: Abzeichen verbotener Ortsgruppen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden. „Der Shop ist natürlich nicht für den Normalbürger. Aber solange niemand eine Straftat begeht, ist alles im grünen Bereich.“ Unterm Strich verdiene der Geschäftsinhaber damit auf legale Weise Geld und zahle seine Steuern. „Das kann man niemandem verbieten.“