Meinung Osmanen-Verbot - ein echter Schlag gegen Rocker
Der Bundesinnenminister hat durchgegriffen und die „Osmanen Germania“ verboten. Ein wirksamer Schlag gegen die Organisierte Kriminalität oder doch nur ein bürokratisches Feigenblatt, das Szenegrößen in den Untergrund befördert?
Der Bundesinnenminister hat durchgegriffen und die „Osmanen Germania“ verboten. Ein wirksamer Schlag gegen die Organisierte Kriminalität oder doch nur ein bürokratisches Feigenblatt, das Szenegrößen in den Untergrund befördert?
Dass Organisierter Kriminalität in ihrer Wurzel nur schwer beizukommen ist, zeigt die Erfahrung in Düsseldorf: Das ansässige Chapter ist lange verboten — die Landeshauptstadt gilt dennoch gemeinhin als Hells-Angels-Revier. Das weiß man auch beim LKA. Insbesondere die Türsteherszene in der Altstadt soll Finanzquelle sein, das Geschäft ohne Kutte weiterlaufen. Immerhin: Die Öffentlichkeit bleibt vom territorialen Geschacher der Gangs heute weitgehend verschont, Zurschaustellungen von Stärke gehören der Vergangenheit an.
Eine Chance ist, dass die Rockerkriminalität heute insgesamt heterogener ist. Lange gab es nur die großen Traditionsclubs, superstarre Hierarchien, Treue bis in den Tod. Heute tauchen neue Gruppen auf, wachsen rasch, oft mit Finanzspritzen aus dem Ausland. Motorräder gab es etwa bei den Osmanen gar nicht mehr — man fuhr mit dem Auto und nannte sich ja schließlich auch BC statt MC (Boxing Club statt Motorcycle Club). Klassische Rockerkarrieren suchte man innerhalb der Vereinigung vergebens. Gerade deshalb ist es zwar möglich, dass kriminelle Köpfe aus deren Reihen auch weiterhin kriminell bleiben — aber nicht mehr auf dem fruchtbaren Nährboden ernsthafter Strukturen.
Hoffnung macht da das Beispiel Satudarah, die 2015 als erste Rockergruppe bundesweit verboten wurde. Wie auch die Osmanen waren sie jung (kamen in diesem Fall aus den Niederlanden), machten sehr schnell sehr viel von sich reden. Doch fast ebenso schnell zerfledderten sich die bösen Jungs selbst, seit dem Verbot sind sie in der Tat passé.