Initiative sieht „Störmanöver“

Mönchengladbach. Für die von der Initiative Borussia beauftragten Anwälte sind die von Borussia, Fanprojekt und Mitgliederoffensive vorgetragenen Bedenken gegen die Satzungsänderung der Initiative ein „durchsichtiges Störmanöver“.

Der Satzungsänderungsantrag der Initiative sei ohne weiteres von der vereinsrechtlichen Satzungsautonomie gedeckt, so dass er materiell-rechtlich wirksam sei. So fänden sich vergleichbare Übergangsvorschriften in Satzungen anderer Bundesligavereine. Weiter heißt es: „Da der Antrag auch formal zulässig ist, könne der Versammlungsleiter am 29. Mai nicht anders verfahren, als den Antrag der Initiative Borussia zur Abstimmung zu stellen.“ Das hätten Vereinsrechts-Experten erklärt. Es sei sicher: Der Antrag sei rechtlich zulässig.

Derweil widersprach Berti Vogts einer Aussage von Vizepräsident Rainer Bonhof, Vogts habe sich von der Initiative gelöst. AM