„Jesus“ muss nicht in Haft
Nach einem Raub soll ein 36-Jähriger in Psychotherapie und zum Drogen-Check.
Mönchengladbach. Johannes K. (36) muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Mönchengladbach hat den Mann, der aus Köln kommt und jetzt — nach Untersuchungshaft von einem halben Jahr — zu seiner Freundin nach Erkelenz zieht, zu einem Jahr und fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Diese Strafe hatte auch Staatsanwalt Klaus Litzenburger gefordert.
Dass sein Mandant sich in eine Psychotherapie begeben wolle und außerdem bereit sei, regelmäßige „Drogen-Screenings“ (Untersuchungen) machen zu lassen und die Ergebnisse seinem Bewährungshelfer vorlegen wolle, hatte Verteidiger Oliver Wintz angeregt. Diese Auflagen machte das Gericht dann Johannes K.
Ansonsten verließ er als freier Mann den Verhandlungssaal. Auf die Anklagebank war er gekommen, weil er gemeinsam mit einem Kumpel, der noch auf seine Verhandlung wartet, am 7. April zunächst vor, später in einer Gaststätte an der oberen Waldhausener Straße einen schweren Raub begangen hatte.
Außerdem hatte er Peter S. erpresst. Der 24-jährige Maler aus Mönchengladbach hatte vor der Gaststätte gesessen, als Johannes K. und Hassan K. aufgetaucht sind. Hassan K. habe sich dann seine Baseballkappe geschnappt, berichtete das Opfer vor Gericht. Johannes K. besorgte sie ihm zurück. Allerdings stellte er eine Bedingung: „Du gibst mir drei Euro, dann kriegst du die Kappe zurück.“ Strafrechtlich ist das eine Erpressung.
„Ich hab ihm das Geld gegeben, weil ich keinen Stress wollte“, sagte Peter S. den Richtern. Damit war es aber nicht genug. Hassan K. nahm ihm in der Wirtschaft die Kappe wieder weg. „Da dachte ich, ach, egal, soll er sie haben“, beschrieb das Opfer die Situation.
Aber die beiden Männer forderten ihn unmissverständlich auf, mit auf die Toilette zu kommen. „Der andere hatte ein Messer, der Angeklagte hat eigentlich nur danebengestanden“, erklärte Peter S. weiter. Allerdings war es Johannes K., der ihm dann das Portemonnaie aus der Hosentasche fischte, um 70 Euro herauszunehmen.
Das habe er gemacht, damit es schneller gehe und die Situation nicht eskalieren könne, hatte der Angeklagte vorher berichtet. Die Entschuldigung, die er vorbrachte, nahm das Opfer an — eher eine Seltenheit in Gerichtssälen, wie Verteidiger Wintz bemerkte.
Es wurde deutlich, dass der Täter an einer Psychose leidet. Ausgelöst worden sein soll die zum einen durch die Trennung von Ehefrau und Kindern im Jahr 2008 und zum anderen durch den darauffolgenden Drogenkonsum von bis zu zehn Gramm Cannabis am Tag.
Während der Tat aber, so der Gutachter Dr. Egberg Kühn, sei kein psychotisches Verhalten festzustellen. Im Gegenteil, der Angeklagte habe sich gut steuern können. Später auf einem Konzert soll er aber neben Alkohol (1,4 Promille) auch Cannabis, Amphetamine und Kokain konsumiert haben.
Dass „die Psychose nicht vom Tisch“ sei, so Kühn, sei daran festzustellen, dass Johannes K. das anschließende Vernehmungsprotokoll mit „Jesus Christus“ unterzeichnete.