Lebenslange Haft — zum dritten Mal

Düsseldorf bestätigt das Urteil des Gladbacher Gerichts gegen Sascha H. (24).

Düsseldorf. Sascha H. verzieht keine Miene. Der 24-Jährige lässt sich nicht anmerken, ob er mit der dritten Verurteilung wegen Mordes seine Hoffnungen auf eine milde Strafe aufgegeben hat. Der Mann, der 2008 in einem Wohnhaus am Siepensteg in Hermges eine Gasexplosion verursachte, ist am Dienstag erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der Explosion war ein 45-jähriger Familienvater gestorben, 15 Menschen wurden verletzt, das Haus wurde komplett zerstört. Der Sachschaden: 1,3 Millionen Euro.

Zweimal hatte der Bundesgerichtshof die Urteile des Gladbacher Landgerichts aufgehoben und den Fall zuletzt nach Düsseldorf verwiesen. Jetzt entschied das dortige Landgericht: Sascha H. hat den Tod eines 45-jährigen Hausbewohners bewusst in Kauf genommen. Er habe sich und seine Ex-Freundin töten wollen, weil sie ihn nach zwei Jahren Beziehung verlassen wollte.

Am Tag vor der Tat habe Sascha H. ihr angedroht: „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben!“ Nach Ansicht des Gerichts stellte der Mann den Chinchilla-Käfig vor die Wohnzimmertür, dichtete die Tür mit Handtüchern ab und drehte die Gasleitung auf. „Er legte sich auf sein Bett und wartete auf den Todeseintritt“, sagte der Vorsitzende Richter. Doch als nichts passierte, stand er wieder auf.

Wenig später traf die Ex-Freundin ein, um, wie vorher per SMS angekündigt, ihre Sachen abzuholen. Das Gericht ist überzeugt, dass die junge Frau sich der Gefahr des ausgeströmten Gases nicht bewusst war. „Der Angeklagte sah, wie sie sich eine Zigarette anzündete. Spätestens in dem Moment entschied er, sich und die junge Frau zu töten“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Verteidiger des jungen Mannes hatte von einem Suizidversuch gesprochen. H. habe niemanden töten wollen. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass sich der Nachbar (45) im Haus befunden habe. Das Gericht sah das anders: Am Abend vor der Tat habe Sascha H. eine SMS vom Nachbarn erhalten. Darin bat er um Ruhe im Haus, weil er gerade eine Zahn-OP hinter sich hatte. Sascha H. habe gewusst, dass der Mann nicht bei der Arbeit, sondern krankgeschrieben war, ist sich das Gericht sicher.

Hs. Gladbacher Anwalt will erneut in Revision gehen. Sollte der Bundesgerichtshof Zweifel an der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts haben, kann der Fall erneut zurückverwiesen werden.