Leuchtende Birnen für die Sicherheit im Auto
Zu Beginn der dunklen Jahreszeit achtet die Polizei verstärkt auf die Scheinwerfer.
Mönchengladbach. Die dunkle Jahreszeit naht - da müssen die Lampen an den Autos einwandfrei funktionieren. Sonst wird’s teuer. Fällt ein Mangel bei einer Verkehrkontrolle auf, kann ein Bußgeld von 15 Euro fällig werden. Der Kontrollbericht - früher Mängelkarte genannt - muss bearbeitet werden, was Zeit kostet.
Wird deswegen ein Unfall verursacht, kostet es wesentlich mehr. Um die Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr im Vorfeld aufmerksam zu machen, veranstaltete die Mönchengladbacher Verkehrspolizei zusammen mit der Kfz-Innung eine allgemeine Verkehrskontrolle am Nordpark.
Als erster nutzt Polizei-Pressesprecher Willy Theveßen die Gelegenheit, sich die Plakette für das geprüfte Licht abzuholen. "Wenn wir das bei einer Kontrolle sehen, geht es schneller." Jörg Quadflieg vom Autozentrum West justiert das Scheinwerfereinstellgerät vor dem Auto.
Ein dunkler Strich markiert, wo das Licht des Scheinwerfers nach oben begrenzt sein soll und bessert mit einem Inbus-Schlüssel nach. "Wenn ein Lämpchen kaputt wäre - heute haben wir Leuchtmittel dabei, die kostenfrei eingebaut würden", sagt Frank Mund, der Pressesprecher der Innung.
Wer nicht zufällig am Nordpark kontrolliert wurde, kann dies im Oktober - ebenfalls kostenlos - bei einem Mitgliedsbetrieb der Innung tun lassen.
Rund ein Drittel aller Fahrzeuge weisen Mängel in der Beleuchtung auf. Bei 130.000 in Mönchengladbach zugelassenen Fahrzeugen sind das rund 43.000, an denen etwas getan werden muss. "Bei alten Fahrzeugen kostet der Wechsel einer Birne zwei Euro in die Kaffeekasse", verspricht Mund. "Bei denen kommt man gut an die Scheinwerfer ran, zwei Handgriffe, fertig." Er rät: "Vorher klären, was es kosten soll."
Teurer ist es bei eng verkapselten Fahrzeugen "An diese Xenon-Scheinwerfer kommt man meist nur ran, wenn man das halbe Auto auseinander nimmt", sagt Mund. Doch entsprechend haltbar sind die Lampen.
Handelt es sich bei der Scheinwerfer-Kontrolle im Wesentlichen um ein "Gesehen werden", ergänzt Karl-Heinz Optensteinen, Leiter der Verkehrspolizei: "Sehen ist wichtig, daher müssen die Scheibenwischer in Ordnung sein."
Sein Mitarbeiter, Ralf Wellesen, hat eine weitere Anregung: "Die Nebelschlussleuchte darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweit unter 50 Metern beträgt. Und man darf damit nur 50 km/h fahren." Denn die Lampe blendet den Folgeverkehr.