Abfallsystem in Mönchengladbach Müllgebühren: 1500 Widersprüche

Mönchengladbach. · Rund zehn Mal mehr Bürger als in den Vorjahren gingen gegen den Bescheid der Mags vor.

Seit Jahresbeginn wird Restmüll nur noch in den Rolltonnen entsorgt.

Foto: Andreas Gruhn

Das neue Müllsystem in der Stadt hat für ein großes Aufkommen an Protest gegen die Müllgebührenbescheide der Mags gesorgt. Rund 1500 Mönchengladbacher Hausbesitzer haben nach Angaben der Stadttochter Widerspruch gegen den Anfang Mai verschickten Bescheid erhoben. Bei rund 60 000 verschickten Bescheiden ist das eine Quote von rund 2,5 Prozent. Das sind zehn Mal so viele Widersprüche wie in den Jahren zuvor. 2018 und 2017 hatte es jeweils nur rund 150 Widersprüche gegeben. Die Mags bezeichnete die Zahl der Widersprüche in diesem Jahr als „nicht exorbitant hoch, wenn man bedenkt, dass das gesamte Müllsystem nach Jahrzehnten grundlegend für alle Einwohner geändert worden ist“. Wie hoch die Summe der Gebühren ist, gegen die Widerspruch erhoben wurde, darüber machte die Mags keine Angaben. Unter anderem die Ratsfraktion der Grünen hatte die Bürger im Mai dazu aufgerufen, Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben.

Bisher ist noch gar kein Widerspruch abgelehnt worden

Kern des neuen Müllsystems mit Beginn dieses Jahres war einerseits die Einführung einer Rolltonne, die nur noch alle zwei Wochen statt alle sieben Tage geleert wird. Und andererseits war damit die Einführung eines Mindestvolumens in Höhe von 15 Litern pro Person und Woche bei Nutzung einer Biotonne oder bei Eigenkompostierern (sonst 20 Liter Mindestvolumen) verbunden. Dagegen regte sich bei vielen Bürgern Widerstand, weil größere Haushalte tendenziell mehr bezahlen müssen als in den Jahren zuvor, während kleinere Haushalte entlastet wurden. Rund 70 Prozent der Haushalte zahlen nach einer Berechnung der Mags geringfügig oder deutlich weniger als im Vorjahr, der Rest mehr. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte in einer Eilentscheidung im März keine Bedenken gegen Tonnen, Mindestvolumen und Gebührensatzung. Zu einem Hauptsacheverfahren kam es damals aber nicht.

Das könnte sich nun ändern. Wenn die zuständige Mags den Widerspruch verwirft, könnte der betroffene Gebührenzahler Klage erheben. Dies sei bisher aber noch nicht geschehen, wie eine Mags-Sprecherin mitteilte. Denn bisher ist noch gar kein Widerspruch abgelehnt worden: „Die Widersprüche befinden sich aktuell in der Bearbeitung“, so die Sprecherin.

Die Hauseigentümer (nur die haben Bescheide erhalten und können folglich dagegen vorgehen, nicht die einzelnen Mieter) haben sich vor allem über das Mindestvolumen beschwert. „Nach einer ersten groben Sichtung ist die Hälfte der Widersprüche nicht begründet worden und zirka 300 haben das Mindestvolumen angesprochen“, so die Mags. „Die übrigen Widersprüche haben unterschiedliche individuelle Gründe.“

Die Stadttochter weist darauf hin: Auch wer Widerspruch erhoben hat, muss die geforderte Gebühr erstmal bezahlen. Normalerweise wird die Gebühr an vier Terminen im Jahr fällig, weil die Bescheide diesmal sehr spät kamen, hat die Mags den gesamten Betrag auf drei Termine gelegt: Mitte Mai war der erste Zahlungstermin, die nächsten sind Mitte August und Mitte November. Auch dies betrifft erstmal die Grundstückseigentümer, die die Gebühren dann über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen können.

Aber auch eine Reihe der Schätzbescheide ist inzwischen korrigiert worden. Weil sich bei der Haushaltsabfrage bis zum Frühjahr etwa fünf Prozent der Eigentümer nicht gemeldet und die notwendigen Angaben gemacht haben, wurden diese Bescheide geschätzt. Dabei handelt es sich immerhin um 1000 Schätzbescheide. Dagegen sind mehr als 300 Eigentümer inzwischen vorgegangen. „Wir haben von einem Drittel der geschätzten Bescheide eine Rückmeldung erhalten und diese entsprechend korrigiert“, so die Mags.