Abwasserkanäle in Mönchengladbach Neue Regeln für Dichtheitsprüfung
Mönchengladbach. · Bei rund 17 000 Häusern in Mönchengladbach, die nach 1965 gebaut wurden, müssten bis Ende 2020 die Abwasserkanäle geprüft sein. Die Pflicht soll aber jetzt entfallen.
Die Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen soll weitgehend abgeschafft werden – und das dürfte bei vielen Hausbesitzern in Mönchengladbach für Erleichterung sorgen. Die schwarz-gelbe Landesregierung will Grundstückseigentümer nur noch dann zur Prüfung ihres Abwasserkanals verpflichten, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt, dass der Kanal vom Haus zur Straße nicht dicht sein könnte. Ein begründeter Verdacht auf eine undichte Leitung bestehe etwa, wenn Sand, Scherben oder andere Materialien ausgeschwemmt würden, es Bodenabsenkungen oder mehrere Verstopfungen in kurzer Zeit gebe.
Wer musste in Mönchengladbach bisher eine Dichtheitsprüfung machen?
Alle Häuser, die in Wasserschutzgebieten liegen und die nach 1965 gebaut wurden, sind davon betroffen. Nach Schätzung der Stadt aus dem Jahr 2015 sind dies rund 17 000 Grundstücke, auf denen die Prüfung eigentlich bis Ende des Jahres erfolgen müsste. Gut möglich, dass sich dieser Bestand inzwischen durch Abrissarbeiten verringert hat. Insgesamt gibt es in der Stadt fünf Wasserschutzgebiete, die wiederum 70 Prozent des Stadtgebiets abdecken: Gatzweiler/ Rickelrath, Helenabrunn/ Theeshütte, Wickrath, Hoppbruch und Rasseln. Außerdem reichen die Viersener beziehungsweise Schwalmtaler Schutzzonen Dülken/ Boisheim, Amern und Aachener Weg punktuell ins Stadtgebiet hinein. Ein Großteil der Gladbacher ist also davon betroffen. Bei Neubauten ist diese Prüfung ohnehin verpflichtend, und bei Häusern, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut wurden, musste die Dichtheitsprüfung bis Ende 2015 erledigt sein. Die Liste aller betroffenen Grundstücke und Straßenabschnitte (November 2013) ist 14 Seiten lang.
Welche Regelung gilt
in Mönchengladbach?
Die Pflicht besteht bisher weiter, da die Aufhebung bisher erst ein Beschluss der Koalition im Landtag und noch nicht ein Gesetz ist. Der Stadtrat hat Ende 2014 aber bereits eine recht laxe Regelung dazu beschlossen: Demnach wird die Prüfung nicht kontrolliert. Nur bei Neubauten, bei wesentlichen Änderungen der Leitungen und industriellem oder gewerblichem Abwasser solle sich die Stadt die Prüfbescheinigung vorlegen lassen, nicht aber bei Privatleuten.
Was ändert sich
in Mönchengladbach?
Das ist abhängig vom Landesgesetz. „Da der Beschluss einen Auftrag an die Landesregierung formuliert, wird die Verwaltung zunächst die Umsetzung dieses Beschlusses abwarten und auf der dann bestehenden Basis ein neues Konzept entwickeln“, teilte die Stadt mit. „Dies schließt Folgeänderungen an der Entwässerungssatzung ein.“
Gut möglich also, dass die allgemeine Prüfpflicht für Hausbesitzer bald entfällt. Nicht betroffen sein sollen industrielle und gewerbliche Abwasseranlagen. Die Stadt erwartet dazu aber noch Konkretisierungen wie auch zur Frage, was mit abgelaufenen gesetzlichen Fristen passiert.
Sprich, was ist mit den Häusern, die vor 1965 gebaut wurden und demnach bis Ende 2015 geprüft werden mussten?
Wie viele Gladbacher haben bisher die Dichtheitsprüfung gemacht?
Diese Zahl ist unbekannt, eben weil die Vorlage von Prüfbescheinigungen nicht kontrolliert wird. Nach Auskunft der Stadt sei jetzt eine Datenabfrage gestartet worden: „Der Verwaltung liegen zirka 2200 Prüfbescheinigungen vor“, sagte Stadtsprecher Wolfgang Speen. Erfahrungsgemäß sind tatsächlich deutlich mehr Prüfungen erfolgt, die der Stadt jedoch nicht vorgelegt worden sind.