Streit um Krankentransporte in Mönchengladbach Kranken-Fahrdienst: Gericht soll entscheiden
Mönchengladbach. · Der Deutsche Hilfsdienst will vor dem Landgericht eine Genehmigung erwirken.
Der Deutsche Hilfsdienst hat juristische Schritte gegen die Stadt Mönchengladbach eingeleitet. Er will wieder Krankentransporte übernehmen; unnd darüber soll jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheiden. Das bestätigte Stadtsprecher Wolfgang Speen.
Etwa 15 Krankentransporte pro Woche hatte der Hilfsdienst laut Auskunft aus dem Rathaus für die Stadt übernommen. Am 31. Januar war Schluss: Die Lizenz des Vereins lief aus, sie wurde von der Stadt nicht verlängert. Grund: Der Hilfsdienst hatte im Dezember 2018 Insolvenz angemeldet. „Die Stadt hat den gesetzlichen Auftrag, die Krankentransporte in der Stadt sicherzustellen. Und die gesetzliche Vorgabe schreibt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmers vor“, sagt Speen.
Der Fahrdienst spricht von 20 000 Fahrten jedes Jahr
Nach eigenen Angaben übernimmt der Hilfsdienst jährlich 20 000 Transporte – auch für Viersen und Brüggen. Auch dort droht dem Verein ein Lizenzverlust. Der Kreis hat dem Unternehmen einen Anhörungsbogen zum Widerruf der Genehmigung geschickt, es hat bis 15. Februar Zeit, zu antworten.
Einen Anhörungsbogen bekam der Hilfsdienst auch von der Stadt Mönchengladbach – allerdings nicht zur Lizenz, sondern zu einer Ordnungsverfügung. Denn es gab Gerüchte, dass sich der Verein über das Verbot hinwegsetzte und weiter Transporte übernimmt. 48 Stunden hatte der Hilfsdienst Zeit, sich zu äußern. Laut Stadtsprecher habe sich eine Rechtsanwaltskanzlei gemeldet, die versichert habe, dass solche Fahrten nicht stattgefunden hätten.
Einen Rechtsstreit führten Stadt und Hilfsdienst schon 2013
Es ist nicht das erste Mal das Stadt und Hilfsdienst im Clinch liegen. Ende 2013 drohte dem Deutschen Hilfsdienst schon einmal der Verlust der Erlaubnis für Krankentransporte. Damals hatte die Stadt den Vertrag gekündigt. Kurzfristig, behauptete der Hilfsdienst. Die Stadt sagte etwas anderes: Bereits seit 2010 habe es keinen Vertrag mehr gegeben. Der Hilfsdienst setzte sich zur Wehr und gewann: Das Landgericht Düsseldorf verpflichtete die Stadt, den Hilfsdienst bis Ende März 2014 weiterhin einzusetzen.
Zu einer Einigung kam es erst 2015. Bis dahin hatte es mehrere Klagen gegeben. Die zog der Hilfsdienst zurück, denn ab da – so wurde in einem Vergleich damals ausgemacht – sollte der Verein mit zehn Fahrzeugen Krankentransporte leisten, sich dafür aber aus der Notfallrettung zurückziehen, die von der Feuerwehr übernommen wurde.