Gebühren in Mönchengladbach Abwasser: Gebühr wird neu berechnet
Mönchengladbach · In einer neuen Statistik des Landes ist Mönchengladbach weiter ganz vorne bei der Höhe der Abwasserentgelte in der Region dabei. Ein Gerichtsurteil sorgt dafür, dass die Stadt mindestens künftige Gebühren neu kalkulieren muss.
Das Abwasser in Mönchengladbach gehört zu den teuersten im Regierungsbezirk Düsseldorf. Mit 3,46 Euro je Kubikmeter Abwasser liegt die Stadt bei einem Vergleich des Statistischen Landesamtes it.NRW zum Stichtag 1. Januar 2019 im gesamten Regierungsbezirk auf Rang sechs. Nur Alpen (4,20 Euro, Kreis Wesel), Rheinberg (4,10 Euro, Kreis Wesel), Rommerskirchen (3,99 Euro, Rhein-Kreis Neuss), Xanten (3,93 Euro, Kreis Wesel) und Nettetal (3,60 Euro, Kreis Viersen) sind in der am Dienstag veröffentlichten Statistik teurer. Verglichen wurden dabei die verbrauchsabhängigen Abwasserentgelte, nicht vom Verbrauch abhängige Kosten wie etwa Zählergebühren sind in diesen Zahlen nicht enthalten.
Spitzenreiter landesweit sind Much (5,55 Euro, Rhein-Sieg Kreis) und Monschau (Städteregion Aachen) mit 5,30 Euro. Im Bergischen Land und in der Eifel werden generell höhere Werte erreicht. Das hat auch mit Höhenunterschieden zu tun, die zu überwinden sind – und die es am Niederrhein kaum gibt.
Stadt will erst einmal
keine Bescheide schicken
Untersucht haben die Landesstatistiker in dieser Aufstellung auch, wie sich die Höhe der Gebühr von 2017 zu 2019 verändert hat. Im landesweiten Durchschnitt sank die Gebühr dabei um 0,4 Prozent. Im Regierungsbezirk Düsseldorf stieg sie um 1,5 Prozent. In Mönchengladbach stieg sie um 4,5 Prozent. Dabei lag diese Steigerung noch vor der Erhöhung der Abgaben an den Niersverband, der das Mönchengladbacher Abwasser reinigt. Denn in den folgenden Jahren ist die Gebühr je Kubikmeter weiter gestiegen auf inzwischen 3,95 Euro für dieses Jahr. Demnach ist das Abwasserentgelt in Mönchengladbach von 2019 bis 2022 um weitere 14,2 Prozent gestiegen.
Auch bei Beispielberechnungen des Bundes der Steuerzahler liegt Mönchengladbach im landesweiten Vergleich immer weit vorne, was zu einem Teil auch mit der Länge des Kanalnetzes zu tun hat: In Mönchengladbach leben bei großer Fläche und langem Kanalnetz eben auch weniger Gebührenzahler als etwa in Düsseldorf, das mit die günstigsten Entgelte in ganz NRW von seinen Bewohnern fordert.
Unterdessen hat die Stadt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster angekündigt, erst einmal keine Bescheide für die Benutzung der Kanalgebühren zu verschicken. Demnach dürfen die Kommunen in NRW bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren nur noch die Zinsen der vergangenen zehn Jahre berücksichtigen. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung hatten sie die Zinssätze der vergangenen 50 Jahre zugrunde gelegt, um die aktuellen Gebührensätze zu berechnen. Mönchengladbach kam so auf einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,1 Prozent, was der Bund der Steuerzahler für deutlich zu hoch hält.
Kämmerer Michael Heck betonte allerdings, dass der Richterspruch aus Münster in die Zukunft gerichtet sei. Das heißt: Die Stadt Mönchengladbach werde die neue Rechtsprechung bei künftigen Kanalbenutzungsgebührenbescheiden berücksichtigen und aus der Vergangenheit nur bei solchen, die noch nicht bestandskräftig sind, so Heck. Das gilt nur für solche Gebührenzahler, die Widerspruch erhoben haben. Heck: „In Verfahren, in denen eine solche Rechtskraft aufgrund eingelegter Widersprüche oder anhängiger Klagen noch nicht eingetreten ist, wird die jeweilige Gebührenkalkulation, für die bis zum jetzigen OVG-Urteil noch eine andere rechtliche Grundlage gegeben war, ebenfalls anzupassen sein.“
Im vergangenen Jahr etwa sind beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben nach Angaben eines Stadtsprechers insgesamt 166 Widersprüche erhoben worden. Mitte Mai, als das OVG sein Urteil gefällt hatte, waren davon 28 Verfahren abgeschlossen. In zwei Fällen war gegen den städtischen Widerspruchsbescheid Klage erhoben worden, davon war einer im Mai beendet. 2022 waren bis Mitte Mai 48 Widersprüche erhoben worden, von denen zwölf Verfahren beendet waren. Klagen waren bis dahin nicht erhoben worden.
Widersprüche gegen bestandskräftige Kanalbenutzungsgebührenbescheide der zurückliegenden Jahre würden aus städtischer Sicht jedoch zu keiner Erstattung führen, betonte das Rathaus in einer Mitteilung. Ebenso wenig würden Anträge auf Aufhebung von Kanalbenutzungsgebührenbescheiden für zurückliegende Jahre sowie auf Neufestsetzung der Gebühren erfolgreich sein: „Die rechtskräftigen Bescheide werden aufgrund des Grundsatzes der Rechtssicherheit weiterhin Bestand haben und nicht geändert werden.“ Diese Bescheide seien im Einklang mit dem Kommunalabgabengesetz und der bis dahin gängigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ergangen.