Vorfall am Berufskolleg Handelte Täter aus Notwehr?

Mönchengladbach. · Im Prozess wegen des Messerangriffs vor dem Berufskolleg sagen Zeugen zur Tat aus.

Widersprüchliche Aussagen der beiden Geschädigten führten am zweiten Tag eines Prozesses wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Diskussion um eine mögliche Notwehrhandlung des Angeklagten. Ein 22-Jähriger soll vor dem Berufskolleg zwei Mitschüler nach einer zunächst verbalen, dann mit Fäusten ausgetragen Auseinandersetzung mit einem Klappmesser verletzt haben.

Seit einem Kart-Unfall sei ihr Mandant körperlich eingeschränkt, erklären die Verteidiger. Bei einem Angriff auf ihn durch zwei Personen drohten ihm Verletzungen, die in einer Querschnittslähmung gipfeln könnten. Das Messer sei ein geeignetes Mittel, um sich zur Wehr zu setzen und alle Taten durch die Notwehrhandlung gedeckt. Die Frage, ob diese Lage irgendwann beendet gewesen sei, müsse durch die Beweisaufnahme geklärt werden.

Eine Zeugin erklärte, sie habe in der Pause, die sie vor dem Berufskolleg verbrachte, zunächst Beleidigungen gehört. Dann habe sie eine Schlägerei bemerkt und gehört, wie jemand rief „Da ist ein Messer“. Irgendwann habe eine blutende Person auf dem Boden gelegen, eine zweite sei weggelaufen. Der Angeklagte sei ein paar Schritte hinter der Person her, wäre dann jedoch zu der am Boden liegenden Person zurückgekehrt. Der Angreifer habe auf sie sehr aggressiv gewirkt und obszöne Beleidigungen gerufen.

Eine weitere Zeugin beobachtete ein gegenseitiges Schubsen und Schlagen von drei Personen. Eine Mitschülerin habe dazwischen gehen wollen, doch dann hätte sie die Messerklinge in der Sonne aufblitzen sehen und sei zurückgewichen.

Eine Person habe Schläge abbekommen, sei dann Richtung Erzberger Straße davongelaufen. Stiche gegen diesen Mann habe sie nicht gesehen. Eine zweite Person sei gegen den Schulzaun gedrückt worden, dann habe sie den Stich gegen deren Hals gesehen, ein Bild, das sie „nicht mehr aus dem Kopf“ bekomme. Der Geschädigte habe versucht, den Stich mit dem Arm abzuwehren und sich wegzuducken. Sie glaube, dass der Angreifer „von alleine aufhörte“, woraufhin der andere nach der Ambulanz rufend ins Schulgebäude gegangen sei. Die Gruppe um den Angreifer, die zuvor eher anfeuernd um die Gruppe herum gestanden hätte, habe dann noch etwas gesagt wie: „Wir suchen den“ und der Angeklagte habe gerufen „Ich bring Dich um – wo bist Du?“.