Unternehmen aus Mönchengladbach Mühlhäuser verliert vor Gericht wegen Marmeladen-Werbung

Mönchengladbach · Wie klimaneutral sind Marmeladen? Der Gladbacher Hersteller muss seine Werbung ändern.

Die Mühlhäuser-Zentrale in Mönchengladbach, dort produziert das Unternehmen Marmeladen und Brotaufstriche.

Die Mühlhäuser-Zentrale in Mönchengladbach, dort produziert das Unternehmen Marmeladen und Brotaufstriche.

Foto: Andreas Gruhn

Der Mönchengladbacher Marmeladen-Hersteller Mühlhäuser darf seine Produkte nicht mehr so wie bisher als „klimaneutral“ bewerben, ohne dazu zu erklären, wie dies erreicht wird. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Donnerstag in zweiter Instanz entschieden (Aktenzeichen I-20 U 72/22) und damit das Urteil vom Landgericht Mönchengladbach vom Februar 2022 bestätigt. Kläger war die Wettbewerbszentrale Frankfurt.

Wie der Senat am Oberlandesgericht urteilte, dürfen Produkte zwar als klimaneutral beworben werden. Allerdings muss der Verbraucher darüber informiert werden, wie das Unternehmen diese Zertifizierung sicherstellt.

In einem parallelen Verfahren erlaubte das OLG die klimaneutrale Kennzeichnung des Süßwarenherstellers Katjes. Dessen Fruchtgummis werden zwar nicht klimaneutral produziert, aber das Unternehmen ergreift Ausgleichsmaßnahmen und informiert die Kunden darüber auf seiner Internetseite. Ein QR-Code war dazu abgebildet, der die Nutzer direkt zu diesen Angaben führte. Damit habe „der Hersteller seine Informationspflicht erfüllt“, betonte der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz.

Anders urteilte der Senat im Fall Mühlhäuser. Auf den Marmeladen des Mönchengladbacher Herstellers fehlten die nötigen erklärenden Zusätze, darum dürften sie nicht als klimaneutral beworben werden. Auf welche Weise die Klimaneutralität eines beworbenen Produktes erreicht werde, stelle aber nach Mitteilung des Gerichts eine wesentliche Information dar, weil der Klimaschutz für Verbraucher ein zunehmend wichtiges, auch den Alltag bestimmendes Thema sei und daher erheblichen Einfluss auf eine Kaufentscheidung haben könne.

Gerade weil der Verbraucher wisse, dass eine ausgeglichene Klimabilanz auch durch Kompensationszahlungen erreicht werden könne, bestehe ein Interesse an der Aufklärung über die grundlegenden Umstände der von einem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität.

Wettbewerbszentrale sieht Verbraucher-Täuschung

Katjes und Mühlhäuser hatten in einem Lebensmittelfachblatt ihre Weingummis, Lakritz und Marmeladen als „klimaneutral“ beworben. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale wird der Verbraucher dadurch getäuscht, da die Produkte nicht emissionsfrei hergestellt werden, sondern die Firmen lediglich Klimaschutzprojekte finanziell unterstützen. Katjes hatte anders als Mühlhäuser auch in erster Instanz recht bekommen.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.

mit dpa

(mit dpa)