Mordprozess: Psychiaterin stellt ihr Gutachten vor
Viersenerin soll ihren Lebensgefährten im Rausch erstochen haben. Sachverständige schließt Steuerungsunfähigkeit nicht aus.
In einem nächtlichen Notruf in der Nacht zum 7. Februar hatte die Viersenerin die Polizei informiert. Sie habe ihren Lebensgefährten (59) mit einem Messer erstochen. Deshalb muss sich die 47-Jährige vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts wegen Mordes verantworten. Nach starkem Konsum von Alkohol und Rauschmitteln war es zwischen dem Paar, das seit ein paar Jahren zusammen lebte, in der Februarnacht zum Streit gekommen. „Ich habe mich verteidigt. Der hat mich angegriffen“, hatte die Frau im Gerichtssaal erklärt. Nach einer Blutprobe war klar, dass sie damals 2,81 Promille im Blut hatte.
Gestern schilderten ein psychologischer Sachverständiger und eine psychiatrische Ärztin die Ergebnisse ihrer Gutachten. Die gelernte Parfümverkäuferin habe später als Table-Tänzerin gearbeitet, so der Psychologe. Er nannte die Tat eine überschießende Wutreaktion. Der Lebensgefährte habe sie sexistisch beschimpft, hatte die Angeklagte gesagt. „Doch ich habe ihn aus dem Dreck gezogen und sein Heroin bezahlt“, hatte die Viersenerin dem Gutachter anvertraut. Die Angeklagte leide unter mangelndem Selbstvertrauen und unter Panikattacken, so der Gutachter. Aber trotz der vorhandenen Alkoholproblematik der 47-Jährigen könne er keine Anzeichen für eine Persönlichkeitsstörung entdecken, hatte der Sachverständige erklärt.
Die Angeklagte habe zwei Ehen und zwei Scheidungen hinter sich, so die psychiatrische Sachverständige gestern. „Der hat mich in der Nacht aufs Äußerste beschimpft und nicht aufgehört. Da habe ich das Messer in der Küche aus der Schublade genommen und wollte ihn eigentlich nur ins Schulterblatt pieksen“, hatte sich die 47-Jährige der Psychiaterin anvertraut.
Sie habe wohl auch ein zweites Mal zugestochen, so die Angeklagte. „Aber daran kann ich mich nicht erinnern“, ergänzte die 47-Jährige. Der Partner habe erneut zum Heroin gegriffen, sei rückfällig geworden. Das habe sie als bedrohlich empfunden.
Am Ende ihres Gutachtens hatte die Sachverständige gesagt, sie könne nicht ausschließen, dass die Messerstecherin in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Am kommenden Montag sollen Staatsanwalt und Verteidiger plädierten. Anschließend soll das Urteil verkündet werden.