Als versuchten Mord wertete das Gericht die Tatsache, dass der Mann, der trotz Führerscheinentzugs mit dem Auto unterwegs war, nicht einmal anonym Rettungskräfte alarmiert hatte. Nur weil die Verletzungen so schwer waren, dass der Radfahrer auch bei schneller Hilfe gestorben wäre, werteten die Richter die Tat nicht als vollendeten Mord.
Zu dem Unfall war es gekommen, weil der 28-Jährige das Autoradio bedient hatte und dadurch abgelenkt war.Neben versuchtem Mord wurde der 28-Jährige auch wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen verurteilt.
Die Polizei hatte den Mann erst durch aufwendige Ermittlungen ausfindig machen können.