Niemand zahlt für zerstörte Autos
Bei dem Feuer an der Viersener Straße vor vier Monaten wurden sechs geparkte Autos durch Gebäudeteile beschädigt. Den Schaden will niemand ersetzen.
Den Morgen des 2. Oktober des vergangenen Jahres werden viele Anwohner der Viersener Straße nicht vergessen: Ein Großbrand zerstörte weite Teile eines Wohnhauses am Wasserturm, die Feuerwehr rückte zu einem Großeinsatz aus, verletzt wurde zum Glück niemand. Während inzwischen die Bauarbeiten an dem denkmalgeschützten und zwischenzeitlich einsturzgefährdeten Gebäude laufen, hat der Brand für einige unbeteiligte Nachbarn der umliegenden Häuser noch ein finanzielles Nachspiel: Ihre Autos, die vor dem Gebäude geparkt waren, wurden durch herabfallende Gebäudeteile während der Löscharbeiten völlig zerstört. Und den Schaden zahlt — niemand.
Anwohnerin Vanessa Kunke ist verärgert: „Ich habe immer gedacht: Da zahlt wohl jemand.“ Zunächst habe sie ihr Auto, einen roten Ford Fiesta, noch wegsetzen wollen, doch ein Nachbar hielt sie zurück. So sah sie zu, wie Trümmerteile und Dachziegel im Zuge der Löscharbeiten auf ihr Auto niederprasselten. Der Totalschaden liegt bei 4700 Euro, 700 Euro bekam sie noch vom Schrotthändler. „Aber die restlichen 4000 Euro will mir niemand erstatten.“ Auch nicht die eigene Kfz-Versicherung. Ihr Fahrzeug war nur über Teilkasko versichert. Ähnlich geht es Anwohner Roman Kott, der bei seinem BMW auf einem Schaden in Gesamthöhe von 7000 Euro sitzen geblieben ist — den in seinem Fall immerhin die eigene Vollkasko-Versicherung trägt. In der Folge wird aber auch seine Versicherung teurer.
Die Autofahrer bleiben deshalb auf ihrem Schaden sitzen, weil die Brandursache nicht mehr zu 100 Prozent genau festgestellt werden konnte. Das Feuer hatte wichtige Spuren vernichtet. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Brandursache wohl mit einem Föhn zu tun hat, der in der entsprechenden Etage benutzt wurde. Einen Defekt am Gebäude schloss er als Brandursache aus. Deshalb lehnte es die Versicherung der Hauseigentümer ab, die zerstörten Autos zu bezahlen. Bleiben nur die Bewohner der Wohnung, in der der Brand ausgebrochen war. Weil aber nicht eindeutig zu klären war, ob es sich bei der Brandursache um einen technischen Defekt am Föhn oder um eine Schuld der Bewohner handelte, macht der Rechtsbeistand den betroffenen Nachbarn keinen Mut. Da es an einem nachgewiesenen Verschulden fehle, könne man die Wohnungsbesitzer nicht belangen. „Daher werden Sie Ihren Schaden nicht ersetzt bekommen“, heißt es in einem Schreiben an die Betroffenen. Im Kern bedeutet das: kein Schuldiger, kein Schadenersatz.
Für Vanessa Kunke, alleinerziehende Mutter eines Sohnes, bedeutet das einen herben Verlust und Einschnitt in den Alltag. Um sich ein neues Auto kaufen zu können, lieh sie sich Geld von ihren Eltern. „Aber das wollen die natürlich auch irgendwann zurückhaben“, betont sie. Und Roman Kott sagt: „Es ist bitter und für Nicht-Juristen kaum zu verstehen.“