Er muss sich wegen schwerer räuberischer Erpressung und Strafvereitelung verantworten. Mit dem Bankraub habe der Beamte die Zwangsversteigerung seines Hauses und die Sperrung seiner Konten verhindern wollen, erklärte die Anklage.
Zum Verhängnis wurde ihm, dass er das zur Flucht benutzte Fahrrad einem Kollegen am Polizeipräsidium gestohlen hatte - und dabei ins Visier einer Überwachungskamera geraten war.