Prozess: Behinderter von einem 48-Jährigen vergewaltigt?

Angeklagter kann sich angeblich an nichts mehr erinnern: Er sei zu betrunken gewesen.

Mönchengladbach. Mit einem ungewöhnlich Fall, bei dem ein Mann einen geistig schwer behinderten 29-Jährigen vergewaltigt haben soll, beschäftigt sich das Schöffengericht am Gladbacher Landgericht.

Laut Anklageschrift soll der aus Sri Lanka stammende 48-Jährige den 29-Jährigen aus einer Hephata-Wohngruppe vor der Einrichtung getroffen und mit zu sich nach Hause genommen haben. Dort sei es zum Oralverkehr gekommen. Für die Staatsanwaltschaft ist das eine Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre.

Den Sex, so sagte das mutmaßliche Opfer aus, habe er nicht gewollt. Außerdem habe es ihm sehr weh getan. Der Anzeige bei der Polizei folgte eine ärztliche Untersuchung des 29-Jährigen. Tatsächlich konnten die Mediziner Spermaspuren des Sri Lankaners bei ihm finden.

Am ersten Prozesstag sagte der Angeklagte aus, dass er sich an Sex mit dem 29-Jährigen nicht erinnern könne. Er sei so betrunken gewesen, dass ihm jede Erinnerung an die Nacht fehle.

Laut Aussage des mutmaßlichen Opfers habe man zusammen auf dem Bett gesessen. "Dann hat er meine Hose aufgemacht und mich mit dem Mund vergewaltigt", so der 29-Jährige. Mit dieser Aussage nahm er allerdings viel von dem zurück, was er bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte.

Dort sprach er noch davon, dass er in ein Auto gezerrt und entführt worden sei. Außerdem hätten ihn zwei Männer vergewaltigt. "Ich war damals so durcheinander", sagte der 29-Jährige auf Nachfrage des Richters zu der neuen Version.

Nach Ansicht des Verteidigers ist es völlig unklar, ob der Sex nicht doch einvernehmlich gewesen sei. "Mein Mandant darf aber nicht schon deshalb vorverurteilt werden, weil das mutmaßliche Opfer geistig behindert ist", sagte er der WZ.

Der Prozess wird am 20. Mai fortgesetzt: Der Polizist soll als Zeuge gehört werden, dem sich der 29-Jährige anvertraut hatte.