Prozess: Vergewaltigung im „Taxi“
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.
Mönchengladbach. Der Prozess gegen den 23-jährigen Sch. ist am Dienstag in die dritte Runde gegangen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Juli 2011 eine Frau in seinem Wagen vergewaltigt zu haben. Zudem muss er sich wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung behaupten.
Laut Anklageschrift stieg am Tattag am frühen Morgen das angetrunkene Opfer des 23-Jährigen am Busbahnhof Stadtmitte in seinen Wagen — in dem Glauben, es handele sich um ein Taxi. Sch. habe nicht widersprochen und seinem Opfer weißgemacht, es nach Hause fahren zu wollen. Unterwegs soll er auf einem Parkplatz angehalten haben. Die Frau gab an, sie habe Angst bekommen und sei ausgestiegen. Der Angeklagte soll ihr gefolgt sein. Er habe ein Feuerzeug gezückt, das einer Pistole täuschend ähnlich gesehen habe. Damit soll er die Frau gezwungen haben, wieder einzusteigen.
Später soll Sch. sein Opfer mit vorgehaltenem Feuerzeug, das es die ganze Zeit für eine Pistole hielt, vergewaltigt haben. Nach der Tat soll Sch. die Frau in die Nähe ihres Zuhauses gefahren haben, wo sie ausstieg und die Polizei verständigte.
Der Angeklagte machte vor Gericht keine Angaben zu den Vorwürfen. Zuvor hatte er in der Vernehmung durch die Polizei eingeräumt, mit der Frau sexuell verkehrt zu haben, behauptete aber, sie habe ihn verführt. Die Beweismittelaufnahme im Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Im Fall der versuchten räuberischen Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung wird Sch. vorgeworfen, einen Bekannten am 17. Oktober 2010 zusammengeschlagen zu haben. Er soll den Mann zunächst in einen Park gelockt und dann mit einer vermeintlichen Schusswaffe bedroht haben. Sch. habe ihn aufgefordert, ihm seine Wertgegenstände zu geben als Ausgleich für einen Kasten Bier, den er ihm aus einer Wette noch schulde. Als der Bekannte merkte, dass es sich nicht um eine echte Pistole handelte, soll Sch. auf ihn eingeschlagen haben. Der Angeklagte gibt an, der Bekannte habe ihn angegriffen, und er habe sich nur gewehrt. Auch in diesem Fall ist die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen. Am heutigen Mittwoch geht es weiter in dem Prozess. jn