Überfälle auf Spielhallen
Fünf Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten.
Mönchengladbach. Es gibt ein Urteil für Fuat K. Der 25-Jährige hat gestanden, zwischen dem 24. September und dem 19. Dezember 2011 neun Überfälle auf Spielhallen verübt zu haben. Vor Gericht ist er wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden.
„Das Geständnis ist in einer Weise rübergekommen, in ernstzunehmender Reue, wie wir es hier noch nicht erlebt haben“, sagte Richter Helmut Hinz in seiner Urteilsbegründung. Im Strafmaß folgte die Kammer dem Antrag von Verteidiger Hans-Jürgen Engel, der darum gebeten hatte, dass sein Mandant nicht zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt wird, damit er seine Therapie, die ihn von Spiel- und Medikamentensucht befreien soll, schnellstmöglich beginnen kann.
Staatsanwältin Alexandra Ruß hatte fünf Jahre und neun Monate gefordert. Beide Seiten nahmen das Urteil sofort an, es ist damit rechtskräftig. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte noch einmal bei allen Opfern — und bei seiner Familie, vor der er sich sehr schäme für seine Taten.
Die Richter erkannten an, dass er die Überfälle mit einer ungeladenen Waffe verübt hatte, dass er niemanden verletzen wollte. Der psychologische Gutachter hatte von einem „Strudel“ gesprochen, in den K. geraten sei. Die Überfälle — die Beute betrug insgesamt rund 15 000 Euro — hatte er begangen, um seine Spielsucht zu finanzieren. Mit starken Schmerzmitteln und Opiaten hatte er dabei immer das Frustgefühl bekämpft, wenn er verloren hatte.
Fuat K. muss noch für einige Monate in Haft bleiben, bis ein geeigneter Therapieplatz für ihn gefunden ist. Die Therapie soll mindestens zwei Jahre dauern, der Rest der Strafe könnte danach zur Bewährung ausgesetzt werden. K. will dann sein Studium, das er während der Phase der akuten Sucht völlig hatte schleifen lassen, neu aufnehmen und zu Ende bringen. ahl