Prozess: War Brandstiftung ein versuchter Mord?
Aus Frust über Zurückweisung soll ein 47-Jähriger ein Feuer gelegt haben.
Mönchengladbach. Ab Montag muss sich ein 47-Jähriger wegen einer langen Liste von Anklagepunkten vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwälte werfen dem Gladbacher versuchten Mord, versuchte schwere Brandstiftung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung vor. Der Grund soll gewesen sein, dass er sich in eine Bewohnerin des Hauses St. Georg an der Erzberger Straße verliebt hatte.
Aus Frust, weil sie ihn abwies, soll der damals 45-Jährige am Abend des 7. September 2010 zu dem Haus gegangen sein und Altpapier, das vor dem Haus lag, im Keller angezündet haben. Er soll gewollt haben, dass die Frau stirbt. Dass dabei andere Bewohner und Betreuer sterben könnten, soll er in Kauf genommen haben.
Sieben Menschen waren an diesem Abend in dem Haus. Zwei Frauen, darunter auch die, von der sich der Mann so gekränkt fühlte, erlitten eine Rauchvergiftung. Nachdem er den Brand gelegt hatte, soll er in den vierten Stock des Gebäudes gelaufen sein, um dort jemandem zu erzählen, dass es im Keller brenne. Dann sei er, so die Anklage, in den Hof gelaufen und habe laut gerufen, er wolle, dass alle sterben — das konnten die Bewohner hören. Der Brand war gelöscht, bevor das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Versuchter Mord, versuchte schwere Brandstiftung mit Todesfolge, gemeingefährliche Mittel wie Feuer — da kann im härtesten Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe bei herauskommen. In diesem Jahr ist das schon der vierte Fall von Brandstiftung als Mittel zum Mord, der in Gladbach verhandelt wird.
Im Februar war ein 41-Jähriger zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, von denen er einen Teil in einer Entziehungsanstalt für Alkoholkranke verbringen muss. Er hatte die Tür des Hauses, in dem seine Ex-Frau mit den beiden gemeinsamen Kindern lebte, angezündet.
Zwei Prozesse laufen noch. In einem Fall soll ein Angeklagter im Obdachlosenheim an der Beckerstraße sein Zimmer in Brand gesetzt haben, um seine Mitbewohner, von denen er sich gemobbt fühlte, umzubringen. Auch drei Jugendliche, die im DRK-Heim am Volksgarten gezündelt haben sollen, um Einbruchsspuren zu verwischen, müssen sich aktuell verantworten.
Für die Staatsanwälte ist die Argumentation in solchen Fällen klar: Auch wer ein Feuer nur legt, um anderen Angst einzujagen oder ihnen einen Denkzettel zu verpassen, muss damit rechnen, dass jemand zu Schaden kommt oder stirbt. Deshalb die Anklage auf versuchten Mord.
Der jetzt angeklagte 47-Jährige ist strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten. Ein Gutachter bescheinigt ihm eine mittelgradige Intelligenzminderung. Er soll auch depressiv sein. Aus gutachterlicher Sicht seien die Voraussetzungen für die Unterbringung in der Psychiatrie gegeben. ahl