Rauchverbot: Gericht weist Klage ab

Mönchengladbach. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die Präsidentin des Landgerichts Mönchengladbach abgewiesen. Ein Rechtsanwalt hatte versucht, durch die Klage ein striktes Rauchverbot in der Kantine des Landgerichts zu erreichen.

Die Raucher, die die dort vor 11.30 Uhr und nach 14 Uhr qualmen dürfen, gefährdeten seine Gesundheit und damit sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, begründete er die Klage. Das Verwaltungsgericht sah es anders: Da in allen anderen Räumen des Gerichts ein Rauchverbot gelte, sei seine Gesundheit keineswegs gefährdet. Der Kläger könne sich auch nicht auf den Arbeitsschutz berufen. Denn als Rechtsanwalt sei er kein Beschäftiger des Gerichts.