Reme-Mord: Keine Anklage gegen mutmaßlichen Täter

Der 20-Jährige hatte Teilgeständnis abgelegt. Er sei wegen einer psychischen Erkrankung aber schuldunfähig, heißt es. Er soll nun in Sicherungsverwahrung.

Reme-Mord: Keine Anklage gegen mutmaßlichen Täter
Foto: Reichartz

DNA-Spuren am Tatort hatten den 20-Jährigen überführt: Neun Tage nach einem Leichenfund auf dem Reme-Gelände wurde er als mutmaßlicher Mörder im Haus seiner Eltern festgenommen. Der junge Mann, der bei der Polizei als Intensivtäter geführt wurde, soll am 31. Januar seinen besten Freund (17) getötet haben. Warum? Diese Frage bleibt unbeantwortet. Der 20-Jährige legte bei den Ermittlern zwar ein Teilgeständnis ab, über das Motiv aber schwieg er.

Reme-Mord: Keine Anklage gegen mutmaßlichen Täter
Foto: Reichartz

Heimtückischer Mord warf die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen vor. Doch zur Anklage wird es nicht kommen. Ein Gutachter bescheinigte dem mutmaßlichen Täter Schuldunfähigkeit. Der 20-Jährige leide an einer psychischen Erkrankung, heißt es.

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Foto: Reichartz

Aus der Anklage wird nun eine Antragsschrift. Denn frei herumlaufen soll der 20-Jährige, der sich zurzeit in einer psychiatrischen Klinik befindet, nicht so schnell wieder. „Von ihm geht eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, das zeigt ja alleine schon die Tat“, sagt Staatsanwalt Stefan Lingens. Deshalb werde ein Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Und so wird es trotz bescheinigter Schuldunfähigkeit zu einer Verhandlung kommen — voraussichtlich Ende Juli/Anfang August.

30-mal soll der 20-Jährige auf dem Reme-Gelände mit einem Steakmesser auf seinen Freund eingestochen haben. Er und sein späteres Opfer waren gerade auf dem Weg zu einem leerstehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgelände in Lürrip.

Schon häufiger hatten sich die beiden dort mit ihrer Clique zum „Chillen“ getroffen. Der 20-Jährige ließ den Jüngeren plötzlich vorgehen und stach dann unvermittelt zu. Der 17-Jährige war relativ schnell handlungsunfähig, brach zusammen und starb, weil er innerlich verblutete.

Einen Tag später fanden Passanten den Leichnam. Der Tote konnte schnell identifiziert werden. Bei ihm wurde zwar kein Personalausweis gefunden, aber die Polizei hatte die Fingerabdrücke des jungen Mannes, weil er bereits wegen Drogendelikten aufgefallen war.

Noch während die Ermittlungen zur Identifizierung der Leiche liefen, meldete sich die Mutter des Getöteten bei der Polizei. Eigentlich wollte sie eine Vermisstenanzeige aufgeben, weil ihr Sohn in der Nacht nicht nach Hause gekommen war. Stattdessen erhielt sie auf der Wache die traurige Nachricht vom Tod ihres Kindes.

Wird dem Antrag auf Sicherungsverwahrung für den 20-Jährigen stattgegeben, muss jedes Jahr erneut geprüft werden, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er deshalb untergebracht bleibt.

In der Vergangenheit ist der 20-Jährige mehrfach wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls aufgefallen. Zuletzt war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er eine ältere Dame auf einem Friedhof beraubt und dabei verletzt hatte. Er wurde vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Als er den 17-Jährigen tötete, lief noch seine Bewährungszeit.