Salafist zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück
Vor dem Amtsgericht sollte am Mittwoch unter großen Sicherheitsvorkehrungen verhandelt werden.
Mönchengladbach. Der Faustschlag von Mahmut T. (28) am 24. Juni 2011 ins Gesicht von Wilfried Schulz sollte am Mittwoch unter großen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Amtsgericht verhandelt werden. T. hatte gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à zehn Euro Einspruch eingelegt, am Dienstag zog er diesen zurück, akzeptierte damit den Strafbefehl und muss nun die 600 Euro zahlen.
Der Tatvorwurf lautete auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, das Opfer selbst konnte Videoaufnahmen liefern. Die Tat, um die es geht, ist ein Teil des Streits um die Salafisten in Eicken. Monatelang hatte sich die Bürgerinitiative, deren Vorsitzender Schulz ist, gegen die Ansiedlung der Salafisten in Eicken gewehrt. Die hatten dort eine Moschee errichten wollen und den Stammsitz des Vereins „Einladung zum Paradies“ gehabt.
Im vergangenen Mai hatte sich das Amtsgericht schon einmal mit den Streitigkeiten zwischen Salafisten und ihren Nachbarn beschäftigen müssen. Damals waren zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt worden, die zu Karneval den früheren Anführer der Salafisten, Sven Lau, verfolgt und dabei eine Haustür eingeschlagen hatten. Der mitangeklagte Salafist, der mit einem Schlagstock auf einen der Karnevalisten eingeschlagen haben sollte, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der nun ausgefallene Prozess sollte sich um den 24. Juni 2011 drehen. Nach dem Freitagsgebet der Mitglieder des Vereins sollen die meisten Anhänger nach Hause gegangen sein. Zwischen einem Rest — unter ihnen Mahmut T. — und den Mitgliedern der Bürgerinitiative, die auf der gegenüberliegenden Seite eine genehmigte Mahnwache hielten, soll es dann zu einem Wortgefecht und Handgreiflichkeiten seitens der Salafisten gekommen sein — sie sollen die Demonstranten beleidigt und bespuckt haben. Schulz bekam eine Faust aufs rechte Auge und wurde verletzt. Er erlitt eine schwere Prellung. Auf Bildern erkannte er seinen Peiniger. Der Strafbefehl kommt einem Urteil gleich, T. ist rechtskräftig verurteilt.