Sechs Jahre Jugendhaft für 19-jährigen Messerstecher
Staatsanwalt Stefan Lingens hatte gestern im Prozess vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts für den zur Tatzeit 19 Jahre alten Angeklagten eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert.
Dabei war der Anklagevertreter noch einmal auf den ungewöhnlichen Fall eingegangen. Der Angeklagte habe am 30. Juni 2016 einen „Mordversuch aus Mordlust“ begangen, hieß es in dessen Plädoyer. Der 19-Jährige, der aus Litauen stammt, hatte bereits zu Prozessbeginn die Tat gestanden und beteuert: „Ich weiß nicht, was da in mich gefahren ist“.
In der Nacht zum 30. Juni war der junge Mann einem 55-jährigen Obdachlosen in der Altstadt begegnet und dem älteren Mann gleich als „merkwürdig“ aufgefallen. Er habe Lust, jemanden abzustechen, hatte er zu dem Obdachlosen gesagt. Der lief davon. Doch der Angeklagte verfolgte ihn. Vor einem Hotel hatte der junge Mann das Opfer eingeholt. Hier stach der Angeklagte mit einem Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge achtmal mit großer Wucht auf den 55-Jährigen ein. Doch ein Gast des Hotels war auf die ungewöhnlichen Geräusche in der Nacht aufmerksam geworden, hatte zwei Männer auf dem Boden gesehen und laut gerufen: „Aufhören, Aufhören!“. Der Messerstecher reagierte sofort, lief davon. Unterwegs warf er das Messer und Kleidungsstücke weg. Das schwer verletzte Opfer schleppte sich ins Krankenhaus. Dort entdeckten die Ärzte tiefe Schnittverletzungen im Thoraxbereich. Wahrscheinlich hatten den Obdachlosen nur mehrere dicke Jacken, übereinander getragen, vor tödlichen Folgen bewahrt.
Im Gerichtssaal hatte das traumatisierte Opfer die Entschuldigung des Angeklagten nicht angenommen. Eine Gutachterin hatte dem Mann aus Litauen volle Schuldfähigkeit attestiert. Der Angeklagte hatte zunächst von bösen Stimmen gesprochen, die ihn zu solchen Handlungen überreden wollten. Aber dann gab der geständige Täter zu: „Zur Tatzeit habe ich keine Stimmen gehört“. Er sei frustriert gewesen, weil seine Freundin fremdgegangen sei, hatte der Angeklagte erklärt und Reue gezeigt.
Am Ende des gestrigen Prozesstages hatte Lothar Beckers, der Vorsitzende der Ersten Großen Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts, das Urteil verkündet. Wegen versuchten Mordes aus Mordlust und gefährlicher Körperverletzung erhielt der Angeklagte eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort. krü