Sperrmüll-Wagen kommt zweimal
Altholz und Sperrmüll müssen seit einer neuen Verordnung voneinander getrennt werden. Also werden die Abfälle nun auch getrennt abgeholt. Dadurch gibt es weniger Bündelsammlungen.
Viersen. Aufgrund einer Verordnung durch den Kreis Viersen muss der Altholzanteil nun kreisweit vom übrigen Sperrmüll getrennt werden. Das Altholz wird in einer separaten thermischen Verbrennung entsorgt, die unter anderem der Kalk- und Zementerzeugung dient.
Der Bürger meldet seinen Sperrmüll wie gehabt an, erhält einen Abholtermin und stellt seinen Sperrmüll an den Bürgersteig. „Allerdings muss er sich nicht wundern, wenn die Sperrgutabfuhr vorfährt und nur Holzabfälle, etwa Schränke, Tische und dergleichen mitnimmt, den Rest aber liegenlässt“, erklärt Werner Engelen, Koordinator der zentralen Bauverwaltung im Fachbereich Bauen und Umwelt.
Denn die Sperrmüllabfuhr wird ab sofort in zwei Fahrten von nur einem Müllwagen erledigt: Zunächst wird der Holzabfall eingesammelt. Erst bei einer zweiten Abfuhr wird dann der restliche Sperrmüll abgeholt.
In Viersen habe man sich für diese Lösung entschieden, da sie kostengünstiger ausfalle, als wenn ein weiteres Müllfahrzeug angeschafft worden wäre — und die beiden Fahrzeuge direkt hintereinander die Einsätze fahren würden. Zugleich sei die zweimalige Abfuhr mit nur einem Wagen praktikabler und günstiger als eine einmalige — aus der man dann später die Holzabfälle aussortieren müsste.
Um mit einem Fahrzeug auszukommen und den gewohnten Rhythmus der Sperrgutabfuhr zu gewährleisten, werden indes längere Touren gefahren. Bisweilen sind sie bis zu zwölf Stunden lang, was den Einsatz einer zweiten Mannschaft erfordert.
Die neue Regelung der Sperrgutabfuhr wirkt sich zudem auf die Bündelsammlung aus. Bislang war es so, dass die Bündelsammlung, über das ganze Jahr verteilt, alle 14 Tage in den verschiedenen Bezirken erfolgte. Das Fahrzeug, das auch für die Sperrmüllabholung unterwegs ist, war so bisher einmal pro Woche in der Bündelsammlung eingesetzt. Aufgrund der Mehrbelastung, die durch die neue Sperrmüll-Trennung entsteht, kann diese Taktung nicht mehr eingehalten werden. Die Bündelsammlung erfolgt nun nur noch in der Zeit von April bis Oktober — und das nicht mehr im gewohnten zweiwöchigen Rhythmus. Vielmehr gilt ein neues Prozedere: Die Bürger müssen anrufen und erhalten einen Termin. Auf diesem Weg sollen Kosten eingespart werden.
„In den Wintermonaten arbeitet in einem normalen Garten so gut wie keiner. Die Bürger haben Platz in ihren braunen Tonnen und können dort eventuell anfallende Rückschnitte gut verstauen und brauchen keine zusätzliche Bündelsammlung“, sagt Werner Engelen.
Wegen einzelner Bürger, die wegen extrem großer Gärten bedeutend mehr Schnitt hätten und das neue Prinzip nicht begrüßen würden, könne nicht das Gebührensystem kaputtgemacht werden, fügt Engelen an.
Diesen Bürgern steht die Umladestelle des Kreises Viersen an der Hindenburgstraße in Süchteln — das ehemalige Deponiegelände — zur Verfügung. Dort können bis zu 0,5 Kubikmeter Grünabfälle, was ungefähr einer normalen Kofferraumladung entspricht, kostenfrei abgegeben werden.
Neben den Neuerungen in der Abholung flattern dieser Tage außerdem die neuen und in ihrem Äußeren ungewohnten Gebührenbescheide für Abfall und Straßenreinigung in die Viersener Briefkästen Viersener.
„Die Anlagen sind die gleichen geblieben. Der Nachweis, wann welche Tonne geleert wurde und um welches Volumen es sich handelte, ist nach wie vor gegeben“, sagt Beatrice Kamper, technische Beigeordnete der Stadt Viersen.