Mord auf dem Reme-Gelände: 15-Jähriger schoss Leichenfotos

Ein junger Mann aus dem Kreis Viersen soll die Bilder über WhatsApp verbreitet haben.

Foto: Reichartz

Kreis Viersen. Bei den Ermittlungen zum Mordfall des getöteten Dominik (17), der heimtückisch von einem Freund erstochen und am 1. Februar tot auf einem stillgelegten Werksgelände in Mönchengladbach gefunden wurde, ist die Polizei einen entscheidenden Schritt weiter. Der Zeuge, der Fotos von der Leiche machte und diese über den Kurznachrichtendienst WhatsApp verbreitete, ist 15 Jahre alt und wohnt im Kreis Viersen. Der Jugendliche hatte die Leiche vermutlich als Erster entdeckt. Als er die Fotos mit seinem Handy machte, wusste noch niemand vom Tod Dominiks.

In einer Anhörung erklärte der junge Mann, Leute aus Mönchengladbach zu kennen, ebenso das ehemalige Reme-Gelände, auf dem sich gelegentlich Jugendliche treffen. Das Mordopfer und den mutmaßlichen Täter, der 30 Mal mit einem Steakmesser auf seinen 17-jährigen Freund eingestochen haben soll, kannte der 15-Jährige nicht. Die Polizei hatte den Freund (20) des Opfers unlängst festgenommen. Der vorbestrafte Gewalttäter hatte die Tat gestanden.

Der 15-Jährige entdeckte die Leiche laut Angaben der Polizei, als er am 1. Februar alleine über das Gelände ging. „Zu seinem Entsetzen“ fand er auf einem Verbindungsweg den Toten. Warum er mit seinem Smartphone Fotos der Leiche machte, ist noch unklar. Als er zwei Personen bemerkte, die letztlich die Polizei alarmierten, lief der 15-Jährige aus Angst weg. Er war mit der Situation offenbar überfordert.

Dass er die Fotos später über WhatsApp an Freunde weiterleitete, da er die Situation nicht verarbeiten konnte und darüber sprechen wollte, schockierte auch die Ermittler der Mordkommission. „Wir bekamen zahlreiche Hilfeschreie aus Schulen“, sagte Michael Götze, Leiter der Mordkommission „Reme“ im Rahmen einer Pressekonferenz. Lehrer hatten von verstörten Schülern berichtet, denen die Leichenbilder aufs Smartphone übermittelt wurden. Der schulpsychologische Dienst wurde eingeschaltet. Welche Lawine er damit losgetreten hatte, sei dem 15-Jährigen nicht bewusst gewesen.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren. Paragraf 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes erklärt das Verbreiten oder die öffentliche Zurschaustellung von Bildern ohne die Einwilligung des Abgebildeten als Straftat. Zudem ist darin das Fotografieren toter Personen rechtlich geregelt: „Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.“

Einen wesentlichen Anstoß für dieses Gesetz gab seinerzeit der Fall Bismarck: Täter waren damals unbefugt in das Haus eingedrungen und hatten die Leiche des Fürsten von Bismarck fotografiert. Nach diesem Vorfall wurde der Paragraf 22 geschaffen. In diesem Zusammenhang weist Jürgen Lützen, Sprecher der Mönchengladbacher Polizei, darauf hin, dass jede Weitergabe der Fotos ebenfalls eine Straftat darstellt und bei Bekanntwerden strafrechtlich verfolgt wird. Auch der Besitz des Fotos ist nicht rechtens. Das ist für alle problematisch, denen das Bild zugesendet wurde, denn Whats-App speichert Bilder automatisch auf dem Handy ab.