Streit um Zuschlag für die Geriatrie geht in neue Runde
Ein Neuwerker Krankenhaus hat Rechtsschutz gegen den Zuschlag für St. Irmgardis in Süchteln beantragt.
Viersen/Mönchengladbach. Der Streit um die Geriatrie in der Region geht in eine neue Runde: In einem Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus „Maria von den Aposteln“ jetzt vorläufigen Rechtsschutz gegen jenen Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, der dem St.-Irmgardis-Krankenhaus in Süchteln den Zuschlag für eine altersmedizinische Abteilung mit 60 Betten gibt. Das bestätigten sowohl das Neuwerker Krankenhaus als auch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Es handele sich um einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Damit strebe das Neuwerker Krankenhaus die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs an, erläuterte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf, Dr. Nicola Haderlein. Wie schnell darüber entschieden werde, konnte die Richterin nicht sagen. „Es ist ein Eilverfahren. Da aber die Sommerferien anstehen, könnten bis zum Beschluss dennoch einige Wochen vergehen“, so die Richterin.
Auf Anfrage hieß es im Krankenhaus „Maria von den Aposteln“: „Unsere Argumente für den Ausweis einer Hauptfachabteilung Geriatrie sind bei dieser Entscheidung nicht adäquat berücksichtigt worden. Nun möchten wir verhindern, dass während des Klageverfahrens Fakten geschaffen werden, die eine nicht adäquate geriatrische Versorgung im Raum Kreis Viersen, Mönchengladbach und Neuss zementieren.“
In der Begründung des Neuwerker Antrags heißt es laut Verwaltungsgericht: Die Auswahl des Süchtelner Krankenhauses sei zu ihren Lasten „ermessensfehlerhaft“. Neuwerk halte es für zweifelhaft, dass mit 60 Betten der Bedarf für den Kreis Viersen gedeckt werden könne. „Maria von den Aposteln“ dagegen sieht sich selbst in der Lage, die wohnortnahe Versorgung des Ostkreises Viersen und des nördlichen Rhein-Kreises Neuss sicherzustellen.
Wenn dem Antrag der Neuwerker stattgegeben wird, dann ist der positive Bescheid für St. Irmgardis nicht mehr vollziehbar. Der Geriatrie-Zuschlag wäre auf Eis gelegt; St. Irmgardis hätte keine Planungssicherheit mehr für seinen Neubau.
Die Bezirksregierung hatte am 3. Dezember vergangenen Jahres St. Irmgardis den Zuschlag für 60 Betten Altersmedizin erteilt. Die Alexianer in Tönisvorst hatten bereits im Januar dagegen Widerspruch eingelegt und eine Konkurrentenschutzklage eingereicht. Auch Neuwerk hatte Widerspruch gegen den positiven Bescheid für Süchteln eingelegt. Durch den jüngsten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat sie ihrem Widerspruch allerdings deutlich Nachdruck verliehen. Ein ähnliches Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus zudem gegen den Bescheid der Bezirksregierung für das Lukaskrankenhaus in Neuss angestrengt. Das Neusser Krankenhaus soll 30 Betten erhalten. Auch dabei soll es sich nach Informationen um einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz handeln.
Das St. Irmgardis in Süchteln zeigte sich von den jüngsten Entwicklungen unbeeindruckt. „Wir sehen dem gelassen entgegen und vertrauen darauf, dass unsere guten, fachlichen Argumente Bestand haben werden“, sagte Sigrid Baum, Pressesprecherin von St. Irmgardis. An seinen Neubau-Plänen werde das Süchtelner Krankenhaus unverändert festhalten. Die Bauarbeiten hätten bereits begonnen. Bis Herbst soll der Rohbau wetterfest sein.