Zeugen sagen im Missbrauchsprozess aus
Im Februar 2014 hatte der Mönchengladbacher (59) im Prozess vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts bestritten, sich von September 2009 bis Oktober 2010 an dem damals elf und zwölf Jahre alten Mädchen sexuell vergangen zu haben.
Am Ende hatte das Gericht den 59-Jährigen vom Vorwurf des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. Doch die Nebenklagevertreterin hatte beim Bundesgerichtshof (BGH) mit Erfolg Revision eingelegt. Der BGH hatte den Freispruch aufgehoben. Deshalb muss sich der Mann jetzt erneut verantworten.
Der Angeklagte verfolgt den Prozess schweigend. Weil er sich nicht zu den Vorwürfen äußert, musste das damals zwölf Jahre alte Mädchen am ersten Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Gestern standen mehrere Zeugen im Mittelpunkt.
Das Mädchen übernachtete damals des Öfteren beim Angeklagten in dessen Wohnung. Als Babysitter war der 59-Jährige in der Tatzeit aber auch Gast in der Wohnung des Vaters der Kinder und seiner Lebensgefährtin. In beiden Wohnungen soll sich der „Babysitter“ massiv an der Zwölfjährigen vergriffen haben. Eine Kriminalbeamtin berichtete, was ihr damals bei der Vernehmung des Mädchens mitgeteilt wurde. „Ich will dir zeigen, was Mädchen gerne mögen“, habe der Angeklagte gesagt, als er sich mit ihr ins Bett legte. Bis zum mehrfachen Beischlaf soll er sich an der Zwölfjährigen vergangen haben. Einmal habe er das Kind aufgefordert: „Das darfst du keinem sagen. Wenn das raus kommt, muss ich ins Gefängnis“. Die Lebensgefährtin des Vaters der Zwölfjährigen berichtete, wie sie den Angeklagten überrascht habe: „Er stand vor dem Mädchen und berührte ihre nackte Brust“. Danach habe sie ihn rausgeworfen. Das Mädchen habe ihr berichtet, dass es vom Angeklagten Geldgeschenke erhalten habe. Anschließend zeigten sie den 59-Jährigen an. Auch an der jüngeren Schwester der Zwölfjährigen soll er sich vergriffen haben. Der Prozess wird fortgesetzt.