Tankstellen-Räuber verurteilt
Die Ermittlungen gegen einen Polizisten gehen weiter.
Mönchengladbach. Besonders schwerer Raub, einmal vollendet, einmal als Versuch. Dafür sind Hicham E. (21) und Hasib A. (19) am Donnerstag von der Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verurteilt worden. E., der als Erwachsener verurteilt wurde, muss für sechs Jahre ins Gefängnis, A. bekam eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hat sein Urteil schon akzeptiert, will im Sommer die Fachoberschulreife machen und eine Lehrstelle suchen, wie er sagte.
E. sitzt bereits im Gefängnis in Heinsberg. Denn er war kurz vor den Tankstellen-Überfällen schon wegen mehrerer Diebstähle verurteilt worden, allerdings auf Bewährung. Am 10. Juli 2012 war er aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Kein Geld, wieder an Drogen gekommen, Krach mit der Mutter. So fasst er zusammen, wie in ihm der Plan reifte, die Shell-Tankstelle an der Duvenstraße zu überfallen, die WZ berichtete.
Beide Männer aus Rheydt haben am Donnerstag zu Beginn ihrer Aussagen die Taten vom 21. und 31. Juli vergangenen Jahres gestanden. Es sei seine Idee gewesen, räumte E. sofort ein: „Ich habe ihn gefragt, ob er mich fährt.“ Alles Weitere habe man gemeinsam ausgeheckt.
Bei der ersten Tat hatte er das Wort „Überfall“ gerufen und mit einem Fleischermesser gefuchtelt. Der Kassierer habe daraufhin die Kasse geöffnet, so dass er selbst rund 850 Euro greifen konnte. Bei der zweiten Tat am selben Ort, zehn Tage später, wachten zwei Polizeibeamte in Zivil im Nebenraum des Tankstellen-Kassenraums, die E. überwältigten und auch den Komplizen A. festnehmen konnten.
Die Beamten waren vom Güdderather Tankstellen-Betreiber gerufen worden. Denn man hatte eine „verdächtige Person“ bemerkt. Hicham E., so die Staatsanwaltschaft, trug wie beim ersten Coup silberfarbene Turnschuhe.
Im Verlauf des Überfalls stürmte dann ein Beamter mit gezogener Waffe aus dem Nebenraum und schoss auf den flüchtenden 21-jährigen E. Der wiederum erlitt Verletzungen unter anderem im Hoden-Bereich. Da die Staatsanwaltschaft offenbar davon überzeugt ist, dass der ältere Beamte aus Notwehr schoss, stellte sie ihre Recherchen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein.
Das wiederum veranlasste den Anwalt von E., Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Aldenhoff, sagte, die Frage „Notwehr oder nicht“ werde nun von der Generalstaatsanwaltschaft untersucht. Das Ergebnis sei noch nicht bekannt. ahl/ba