Trotz Denkmalschutz: Haus Hellbach droht Abriss
Das alte Jagdhaus wurde 1901 gebaut und ist ein echter Schatz im ehemaligen Joint Headquarter. Doch die Bima will das Haus nicht erhalten.
Für David Kirberich ist es ein Kleinod inmitten vieler Zweckbauten: Immer dann, wenn es irgendwie möglich war und die Briten ihn aufs JHQ-Gelände ließen, ist er an Haus Hellbach am Antrim-Drive vorbeispaziert. Das 1901 erbaute Jagdhaus mit dem prägenden Turm und dem Fachwerk sticht aus dem Sammelsurium der nüchternen Zweckbauten heraus. „Was wird aus Haus Hellbach, wenn große Teile der JHQ-Gebäude dem Erdboden gleich gemacht werden?“, fragt Kirberich. Der 26-Jährige spricht damit einen wunden Punkt an: Denn Haus Hellbach ist ein Denkmal und ist als solches seit Anfang 1996 in der Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach eingetragen. Es trägt da die Nummer A 042 und ist das einzige denkmalgeschützte Gebäude im ehemaligen Joint Headquarter.
Weil das aber längst in Bundesbesitz übergegangen ist und das Gelände von der Bundesanstalt für Immobilienbesitz (Bima) vermarktet wird, hat die Stadt selbst keinen Zugriff auf Haus Hellbach. Zuständig für seinen Denkmalschutz ist die Bezirksregierung. Da weiß man von seiner Existenz und scheint auch seinen Zustand in zumindest größeren Abständen zu überprüfen. „Bei der letzten Begehung mit der Grundstückseigentümerin befand sich das Gebäude innen und außen in einem guten Zustand, weder Feuchtigkeits- noch Vandalismusschäden waren vorhanden“, teilte der zuständige Denkmalpfleger William Wolfgramm mit.
William Wolfgramm, Denkmalpfleger
Allerdings war diese Begehung schon Ende April 2014. Bei der Bima passt das ehemalige Jagdhaus gar nicht in die Planungen. Denn im Gegensatz zu den Häusern, die für die Erstunterbringung von bis zu 1400 Asylbewerbern auf dem JHQ-Gelände hergerichtet werden, gibt es derzeit keine Nutzungsmöglichkeiten für Haus Hellbach. Ziel sei es, so teilt die Bima mit, alle nicht mehr benötigten Gebäude irgendwann abzureißen. Also auch Haus Hellbach. Andererseits heißt es im NRW-Denkmalschutzgesetz, dass Denkmäler so zu nutzen sind, dass die Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist. Sollte der Eigentümer eine Nutzungsänderung wollen oder eine andere Maßnahme in Erwägung ziehen, muss ein Antrag beim Amt für Denkmalpflege im Rheinland gestellt werden. Das ist bisher nicht geschehen.
Doch auch die Bima lotet inzwischen aus, was sie mit dem denkmalgeschützten Gebäude macht. Eigene Möglichkeiten sieht sie nicht. Eine Alternative zum Abriss wäre ein sogenanntes Übernahmeverlangen durch das Land: Dann ginge Haus Hellbach in den Besitz, aber auch in die Verantwortung des Landes über.
Aber was macht sie mit dem Solitär, wenn in vielen Bereichen sonst die Abrissbirne kreist? David Kirberich jedenfalls drängt darauf, Haus Hellbach zu erhalten. Doch an dem Gebäude nagt der Zahn der Zeit: Es verfällt — allen Beschwichtigungen zum Trotz.