Urteil: Brandstifter muss für drei Jahre in Haft
52-Jähriger zudem wegen Versicherungsbetrugs verurteilt.
Mönchengladbach. Für drei Jahre muss ein 52-Jähriger ins Gefängnis. Die 1. große Strafkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai 2011 mehrere Gegenstände im Schlafzimmer seiner Wohnung in Rheydt in Brand gesetzt hatte. Die Flammen griff auf die Holzdecke über. Durch das Feuer war die Wohnung für eine Zeit nicht bewohnbar. Und nicht nur das: Nach dem Brand in der Wohnung, die einer Immobilienverwaltungsfirma gehörte, meldete der Mann den Schaden seiner Versicherung, die ihm dann insgesamt fast 17 000 Euro zahlte.
Bis zuletzt hat der Mönchengladbacher die Tat bestritten. Er hatte angegeben, zur Tatzeit nicht in der Wohnung gewesen zu sein. Laut Anklage ist er bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und zehn Monate Haft für den Mann wegen der besonderen Schwere der Brandstiftung gefordert. Die Kammer erkannte nun in ihrem Urteil einen einfach Fall von Brandstiftung und kam zusammen mit dem Betrug auf eine Haftstrafe von drei Jahren. ulli