Urteil nach Raub mit Pfefferspray

Mönchengladbach. Wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hat ein Neusser am Montag vor dem Landgericht Mönchengladbach eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren bekommen.

Die Staatsaanwaltschaft hatte acht Jahre beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der junge Mann, Jahrgang 1988, soll es im Januar in einem Juweliergeschäft an der Bahnhofstraße in Rheydt auf Beute abgesehen haben. Laut Anklage sprühte ein Komplize der Ladenbesitzerin Pfefferspray ins Gesicht - was eine starke Augenreizung zur Folge hatte -, während der Angeklagte aus der Auslage Ringe entwendete.

Das Duo flüchtete mit dem Schmuck im Wert von rund 2750 Euro aus dem Geschäft, konnte aber schon kurz darauf von Passanten überwältigt und dann festgenommen werden. In der Verhandlung am Montag waren Zeugen und der Mittäter gehört worden. Der Angeklagte war geständig.