Verbraucherschutz: Blick in die Tasche ist Einzelhändlern nur bei konkretem Verdacht gestattet
Nur bei konkretem Verdacht auf Ladendiebstahl muss ein Kunde eine Taschenkontrolle hinnehmen. Das Piepsen am Ausgang reicht nicht
Mönchengladbach. Große Handtaschen sind eine praktische Sache, passt doch beim Einkauf viel hinein. Das gilt aber leider nicht nur für die zahlende Kundschaft, auch Diebe können in einer Handtasche mehr und größere Beute verschwinden lassen, als in der Jacke oder in der Hosentasche. Das wissen auch die Geschäfte, die jedes Jahr durch Langfinger große Umsatzverluste in Kauf nehmen müssen.
Dabei könnte ein Blick in eine verdächtige Tasche schnell Aufklärung liefern, ob jemand etwas eingesteckt hat, oder nicht. Zu diesem Blick sind die Geschäfte aber nur sehr bedingt berechtigt: Laut Verbraucherzentrale ist die Taschenkontrolle ohne konkreten Verdacht ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden, er muss der Aufforderung nicht nachkommen. So ein konkreter Verdacht liegt in der Praxis dann vor, wenn genau beobachtet wurde, dass ein Kunde etwas eingesteckt hat. Allein die Tatsache, dass eine Tasche prall gefüllt oder ausgebeult ist, reicht also nicht.
Das weiß auch Markus Peters (Name v. d. Redaktion geändert), seit zwei Wochen Kaufhausdetektiv in der Galeria Kaufhof an der Hindenburgstraße: „Ich kontrolliere nur, bei direkter Tat-Feststellung, also wenn ich gesehen habe, wie jemand etwas einsteckt“, sagt er. Aber selbst dabei komme es hin und wieder vor, dass die Überführten sich weigerten, ihre Taschen überprüfen zu lassen. „Die behaupten, sie hätten nichts genommen. Dann warten wir auf die Polizei“, sagt Peters.
In einem solchen Fall hat das Geschäft tatsächlich das Recht, den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Ordnungshüter festzuhalten, so die Verbraucherzentrale. Nicht zulässig sei es wiederum, den Kunden gegen seinen Willen und zu Unrecht nicht gehen zu lassen. Stellt sich also heraus, dass der Verdächtige doch nichts gestohlen hat, hat der Betroffene unter Umständen sogar Anspruch auf Schadensersatz.
Kein ausreichendes Indiz für einen Diebstahl ist übrigens auch das Piepsen einer Kontrollschranke am Ausgang des Ladens. Zu viele andere Geräte und vergessene Etiketten können den Warnton auslösen. „Auch wenn es piepst, dürfen wir nicht in die Taschen schauen. Mittlerweile hat ja jeder irgendwo Etiketten, die piepsen. Mir passiert das selbst mit meiner eigenen Jacke andauernd“, bestätigt Peters. Er und seine Kollegen lassen die Kunden dann einfach gehen, darum seien die Magnet-Kontrollen eigentlich überflüssig, dienen nur der Abschreckung.
Im Media Markt an der Breitenbachstraße bietet man den Kunden schon seit Langem Schließfächer zur Taschenaufbewahrung. „Generell bitten wir unsere Kunden darum, insbesondere größere Taschen und Rucksäcke vor dem Betreten des Marktes in den dafür vorgesehenen Schließfächern unterzubringen“, sagt eine Sprecherin des Unternehmens. Verpflichtet seien die Kunden dazu allerdings nicht.
Dennoch trage die Maßnahme dazu bei, die Diebstahlraten in den Märkten „so gering wie möglich“ zu halten. Konkrete Zahlen zu den Diebstählen in der Gladbacher Filiale wollte das Unternehmen aber nicht nennen.