Verdacht auf Preisabsprache gegen GWSG-Geschäftsführer

Die Vorwürfe gegen Armin Maaßen werden immer schwerer. Dieser hat ungeachtet dessen die Stadt verklagt, da er trotz seiner fristlosen Kündigung bei der städtischen Tochter weiter bezahlt werden will.

Verdacht auf Preisabsprache gegen GWSG-Geschäftsführer
Foto: Titz

Auch 18 Monate nach den Durchsuchungen der Büroräume der Stadt-Tochter GWSG (Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft) am Berliner Platz liegt der Prozess gegen Geschäftsführer Armin Maaßen noch in weiter Ferne. Der Grund: Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen noch schwer wiegenderer Vergehen gegen Maaßen. Er soll für Preisabsprachen zwischen GWSG und beauftragten Firmen verantwortlich gewesen sein und so Wettbewerb verhindert haben.

„Es hat weitere Durchsuchungen gegeben“, bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch gegen Firmen, die von diesen Preisabsprachen profitiert haben. Es werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, das beschlagnahmte Material zu sichten. „Zur Klage wird es auf keinen Fall noch in diesem Jahr kommen, sondern erst im Laufe des nächsten“, so Gathen.

Dass es zur Anklage kommen wird, bezweifelt indes wohl niemand, der Einblick in die Vorwürfe bekommen hat. Inzwischen lässt die Stadt von der renommierten Kanzlei Kapellmann und Partner prüfen, ob sie Ansprüche gegen Maaßen geltend machen soll. Es spricht offenbar viel dafür, dass die Stadt selbst Geschädigte ist. Auf Veranlassung des Geschäftsführers sollen Wohnungen aus Gefälligkeit weit unter dem üblichen Marktpreis vermietet worden sein. Zudem wurde zum Beispiel bei Renovierungen wegen der Preisabsprachen, so der Vorwurf, ein zum Teil deutlich überhöhter Preis gezahlt. Sollte sich das bewahrheiten, hat die Stadt beides Geld gekostet.

Auch wenn die eigentlichen Vorwürfe noch gar nicht verhandelt werden, beschäftigt der Fall Maaßen auch jetzt schon die Gerichte. Drei Prozesse vor dem Arbeits- und Landgericht hat Maaßen selbst begonnen, alle mit dem selben Ziel: Er will weiter bezahlt werden. Dabei argumentieren seine Anwälte von zwei Seiten: Zum einen bezweifeln sie, dass die Kündigung in der nötigen Frist ausgesprochen wurde. In erster Instanz hat das Gericht die Klage Maaßens abgewiesen; der geht allerdings in die zweite. Parallel muss das Gericht prüfen, ob Maaßen nach seiner Abbestellung als Geschäftsführer Ansprüche als normaler Angestellter zustehen. Er hatte, bevor er 2001 zum Geschäftsführer ernannt wurde, in mehreren Funktionen für die Wohnungsbaugesellschaft gearbeitet. Ein Urkundsverfahren, in dem das Gericht aufgrund rein formaler Kriterien entscheidet, endet in gut zwei Wochen. Danach kann es tatsächlich sein, dass Maaßen von der GWSG zunächst noch Geld bekommt. Die Beweisaufnahme in dem zweiten Prozess um die Kündigung wird jedoch schon kurz darauf sein. Verfahren dieser Art sind bei Kündigungen völlig üblich.

Derweil führt Jürgen Meisen interimsmäßig die Geschäfte der GWSG. Er ist Geschäftsführer der Kreisbau, der zweiten Wohnungsbaugesellschaft, die der Stadt gehört. Es spricht wenig dafür, dass die Stadt dauerhaft weiter zwei Gesellschaften unterhält, zumal sich um die städtischen Immobilien auch noch die Entwicklungsgesellschaft kümmert.