Landgericht sah Körperverletzung in zwei Fällen als bewiesen an 39-Jähriger lockte Frau mit falschen Versprechungen

Krefeld · Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der Angeklagte freigesprochen, und auch der Haftbefehl wurde aufgehoben.

Am Landgericht wurde am Montag ein Krefelder verurteilt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Mit einer Geldstrafe von 900 Euro endete ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung am Montag vor dem Landgericht. Der Angeklagte, ein 39-jähriger Krefelder, wurde letztlich nur wegen zwei Fällen von vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro verurteilt. Die übrigen Anklagepunkte, also auch die Vergewaltigungsvorwürfe, wurden fallengelassen und der Angeklagte wurde von der Strafkammer freigesprochen. Die Beweise haben nach Meinung des Gerichts nicht für eine Verurteilung ausgereicht.

Dem Mann war vorgeworfen worden, im Mai 2018 eine Frau aus dem Kosovo über Facebook nach Deutschland gelockt zu haben. Die Mutter von vier Kindern sei in ihrem Heimatland zwangsverheiratet worden und nicht glücklich in der Ehe gewesen. Daher habe sie den Versprechungen des Angeklagten auf ein besseres Leben in Deutschland gerne Glauben geschenkt. Sie sollte Hausfrau sein und er wollte arbeiten gehen. Die Kinder hätten nachkommen sollen.

Der Haftbefehl gegen den 39-Jährigen wurde aufgehoben

In Deutschland angekommen soll von den Versprechungen nicht viel übrig geblieben sein. Stattdessen habe die Frau acht bis zehn Stunden auf Baustellen des Angeklagten schuften müssen und dort spachteln, schleifen oder Säcke von bis zu 40 Kilo Gewicht tragen müssen. Bis mindestens April 2020 soll das so gegangen sein. Zuhause soll der Angeklagte die Frau mehrfach geschlagen und getreten haben. Einmal soll er der Frau auch brennbare Flüssigkeit auf die Hose und einmal auf den Pullover geschüttet und dann angesteckt haben. Die Flammen wurden zwar sofort wieder gelöscht, sorgten aber für Hautrötungen bei der Frau. Außerdem soll der Angeklagte die Frau mehrmals vergewaltigt haben. Am 30. Juli wurde er schließlich festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde jetzt aufgehoben. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.